Hans Bäml, Schuster, Wolfgang Amman und Hans Obermair von Dünzling als gerhaben und treustrager des Sebastian, Sohn des verstorbenen Hans Amman von Dünzling, bekunden, dass Abt Erasmus von St. Emmeram dem Sebatian Erbrecht auf dem Amthof in Dünzlling laut eines hierüber ausgestellten und hier inserierten erbbriefs (siehe Urkunde Abt Erasmus vom 18. Oktober 1510, Nr. 2646a) verliehen hat. S: Hans Kunigsfelder von Puchersried

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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