Werden.-Peter in der Mühlen bekundet, daß Abt Benedikt ihn nach dem Tod der Äbte Theodor und Simon wiederum, auch zugunsten des Jacob Korstens, mit dem Backhausgut, jetzt Diepenbrockshof genannt, etwa 23 Morgen groß, im Fürstentum Moers und Kirchspiel (Hoch- )Emmerich im Emmericher Feld zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen bevollmächtigten Sohn Gerhard Mühlen im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort und Johann Caspar Rating, Bürgers zu Werden. - Or., Papier, Unterschrift des Bevollmächtigten