Ludwig von Fleckenstein, pfälzischer Großhofmeister, Heinrich von Handschuhsheim und dessen Sohn Philipp vidimieren die inserierte Heiratsabrede für Adam von Helmstatt und Helena von Seckendorff vom 4. September 1522 [siehe dort]. Da für die Abrede zunächst zwei Schriftstücke jeweils mit der Unterschrift nur der Väter, Joachim von Seckendorff und Hans von Helmstatt, hergestellt, nach vollzogener Ehe deren Ausfertigungen auf Pergament geschrieben, aber nicht besiegelt wurden, wird nach dem inzwischen eingetretenen Tod von Joachim von Seckendorff und Hans von Helmstatt zur Sicherung der Besiegelung dieses Vidimus angefertigt. Siegler: Adam von Helmstatt an Stelle seines verstorbenen Vaters Hans, Anna von Venningen an Stelle ihres verstorbenen Mannes Joachim von Seckendorff sowie die Zeugen der Heiratsabrede, Ludwig von Fleckenstein, Martin von Heusenstein, Stephan von Venningen, Hans Landschad von Steinach, Heinrich und Dietrich von Handschuhsheim, Hieronymus von Helmstatt und Philipp von Handschuhsheim