Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen bitten Christoph Burggraf von Dohna, Landvogt der Oberlausitz, die Lehngüter der Stadt Bautzen Strehla und Kleinkunitz nicht bei der Erhebung der Ritterdienste heranzuziehen, und verweisen auf den vierten Artikel der Instruktion, die sie zum Landtag am 3. März 1550 vorgelegt haben.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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