Bestandsrevers Marx Brauns zu Aufheim für Abt Urban zu Wiblingen über einen Hof daselbst, den sein Vater Asmus Braun innehatte, nebst Äcker und Wiesen. Er ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig, leistet eine Gült (Hennen, Eier). Er erhält Zimmerholz aus des Klosters Wäldern, trägt aber sonst die Baupflicht. Bei Verfehlung wird der Hof heimfällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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