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H. Dechant und das Kapitel des Liebfrauenstifts in Mainz einigen sich durch die Vermittlung des Ritters Kuno von Glimmenthal und des Pfarrers Ernst zu Nordenstadt mit ihrem Grundholden Konrad zu Nordenstadt, indem sie das Recht an den Gebäuden des Hofguts für sich behalten und dem Grundholden diesen Hof mit dazugehörigen Ländereien und einem Neuntel des Fruchtzehnten auf 16 Jahre gegen einen jährlichen Zins von 40 Malter und die Weinberge zu Nordenstadt für die Hälfte des Gewächses unter näher bezeichneten Bedingungen verpachten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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