Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Schenk Erasmus, Herr zu Erbach und Bickenbach, und Wilhelm von Wallbrunn (Walbron) Irrungen über die Hasenjagd in der Gemarkung zu Balkhausen (Balckhüser marg) gehalten haben. Nachdem Schenk Erasmus dem Wilhelm das Garn abgenommen hatte, ließ dieser zwei Untertanen Erasmus' zu "glübdnis" drängen, wobei er einen geschlagen haben soll. Dafür sind die Parteien vor den Aussteller als Reichsvikar gekommen, nachdem Erasmus Abtrag und Wilhelm sein Garn gefordert hatte. Kurfürst Philipps Räte haben zwischen den Parteien gütlich beredet, dass die zwei Untertanen binnen acht Tagen auf Urfehde (uff ein schlecht urpfed) gegenüber Hans von Wallbronn, Burggrafen zu Starkenberg und Ritter, ledig gesagt werden sollen. Der geforderte Abtrag wird dem Pfalzgrafen zum Entscheid anheimgestellt. Schenk Erasmus soll bei den Seinen verfügen, dass Wilhelm sein Garn unverzüglich wiedergegeben wird, wenn dieser nach Bickenbach schickt. Fortan soll Wilhelm sich nicht mehr der vermeintlichen Rechte des Philipp von Rüdigheim (Rodicken), in der Mark zu Balkhausen Hasen zu jagen, gebrauchen oder sich darauf berufen, diese soll der von Rüdigheim nur selbst ausüben. Damit sollen die Parteien geschlichtet sein.