Die Brüder Wilhelm, Ritter, und Ludwig von Wernau belehnen Martin Loetter zu Pfauhausen mit 7,5 Jauchart Acker unter genannten Bedingungen (Abgabe eines Drittels der Frucht an die Junker, Lösungsreht seitens der Lehensherrn u.a.). Für diesen als Erblehen ausgegebenen Acker soll Loetter 22,5 Pfund 4 Schilling 3 Heller entrichten, zahlbar in jährlichen Raten von 2 Pfund Heller. Der Acker gehört von jetzt an als Bestandteil zu dem Gut und Hof, welche die von Wernau schon früher an Loetter verliehen hatten.