Kaiser Ludwig IV. hebt das Institut der Pfahlbürger für das ganze Reich auf. Um den Streitigkeiten zwischen Fürsten, Herren, Edelleuten und Städten abzuhelfen, werden die Pfahlbürger "überal im rich abgenomen" bis zum nächsten Jakobstag (25. Juli). Kein Fürst oder Herr soll einen als seinen Mann zum Bleiben nötigen. Ist ein eigner Mann nach der Stadt verzogen, so ist dem Herrn auf Wunsch nach Jahresfrist freizugeben, darf aber nicht vom Herrn in Strafe genommen werden. Nur wenn er verweigert wird, ist dem Herrn jedes Mittel erlaubt, sich des Mannes zu bemächtigen.