Hans und Gebhart von Neuenstein, Vettern, kommen überein, die in Gemeinschaft empfangenen Lehen laut Teilregister und der alten Zinsbücher zu teilen. Gebhart überlässt Hans die Hälfte von 4 Gulden jährlichen Zins, den Jacob Sägman im Sendelbach gibt. Dafür überlässt Hans dem Gebhart 7 Viertel 1 Sester Korn zu Nesselried, Lehen der Herrschaft Saarwerden, die Jacob Hüger gibt, auf Lebzeiten. Falls Hans stirbt, sollen diese 7 Viertel 1 Sester Korn an den rechten Erben fallen. Gebhard sind aus diesem Lehen 16 Viertel Korn zugeteilt, deren Vorträger zur Zeit Diepold Schneck ist. Diese soll er dem Hans in die Vorträgerei folgen lassen. Laut Teilvertrag soll das Schloss Neuenstein weiterhin in Gemeinschaft gebaut werden und alle Ausgaben sowie die Einnahmen aus gemeinschaftlich empfangenen Lehen verglichen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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