Hans und Gebhart von Neuenstein, Vettern, kommen überein, die in Gemeinschaft empfangenen Lehen laut Teilregister und der alten Zinsbücher zu teilen. Gebhart überlässt Hans die Hälfte von 4 Gulden jährlichen Zins, den Jacob Sägman im Sendelbach gibt. Dafür überlässt Hans dem Gebhart 7 Viertel 1 Sester Korn zu Nesselried, Lehen der Herrschaft Saarwerden, die Jacob Hüger gibt, auf Lebzeiten. Falls Hans stirbt, sollen diese 7 Viertel 1 Sester Korn an den rechten Erben fallen. Gebhard sind aus diesem Lehen 16 Viertel Korn zugeteilt, deren Vorträger zur Zeit Diepold Schneck ist. Diese soll er dem Hans in die Vorträgerei folgen lassen. Laut Teilvertrag soll das Schloss Neuenstein weiterhin in Gemeinschaft gebaut werden und alle Ausgaben sowie die Einnahmen aus gemeinschaftlich empfangenen Lehen verglichen werden.
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Hans und Gebhart von Neuenstein, Vettern, kommen überein, die in Gemeinschaft empfangenen Lehen laut Teilregister und der alten Zinsbücher zu teilen. Gebhart überlässt Hans die Hälfte von 4 Gulden jährlichen Zins, den Jacob Sägman im Sendelbach gibt. Dafür überlässt Hans dem Gebhart 7 Viertel 1 Sester Korn zu Nesselried, Lehen der Herrschaft Saarwerden, die Jacob Hüger gibt, auf Lebzeiten. Falls Hans stirbt, sollen diese 7 Viertel 1 Sester Korn an den rechten Erben fallen. Gebhard sind aus diesem Lehen 16 Viertel Korn zugeteilt, deren Vorträger zur Zeit Diepold Schneck ist. Diese soll er dem Hans in die Vorträgerei folgen lassen. Laut Teilvertrag soll das Schloss Neuenstein weiterhin in Gemeinschaft gebaut werden und alle Ausgaben sowie die Einnahmen aus gemeinschaftlich empfangenen Lehen verglichen werden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Nr. 83
Nr. 18, F. 24 Kiste II Lade 5; 8; F. a. 25; 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein
Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein >> Urkunden (chronologisch)
1518 Februar 5 (Agathe)
Urkunden
Deutsch
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel: 1. anhängend, Fragment und 2. abgegangen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel: 1. anhängend, Fragment und 2. abgegangen
Rückvermerk: "nihil".
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:13 MESZ
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