Beurkundet wird, daß die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Orden und der Gemeinde Neuenstadt (Neuennstatt) um den Brambacher Hof betreffende Markungsgrenzen beigelegt wurde, indem entschieden wurde, daß die im Jahre [15]37 von Wolfgang von Rosenberg, Komtur des Deutschen Ordens zu Horneck (Horneckh), Eberhard von Gemmingen zu Bürg und Wilhelm von Wittstadt (Witstadt), genannt Hagenbach, Amtmann zu Neuenstadt, vereinbarte Grenzversteinung in Kraft bleiben soll. Es handelt sich dabei um ein Gebiet, das Weschbach genannt wird, sowie um etliche oberhalb dieses Gebiets liegende Äcker, die sich bis zur nach Neckarsulm (Neckhersulm) führenden Landstraße erstrecken. Dieses Gebiet betrachtet die Gemeinde Neuenstadt mit samt dem Wald und, was sich zwischen Dahenfeld (Dahenveld) und Kochertürn (Dürn) befindet, als in ihre Markung gehörig. Als Vertreter des Deutschen Ordens werden Karl Freiherr zu Wolkenstein und Herr zu Trostburg, Komtur des Deutschen Ordens zu Heilbronn (Hailbron) und Horneck, Johann Stör und Leonhard Polster, beide Räte des Deutschmeisters, Sigmund Polster, Amtmann zu Neckarsulm, Heinrich Rodtenwaldt, der alte Schultheiß daselbst und Wolf Wineckher, der neue Schultheiß, für Neuenstadt, Georg, Herr zu Limpurg, Erbschenk des Heiligen Römischen Reichs, Württembergischer Rat und Oberamtmann zu Weinsberg (Weinsperg) und Möckmühl (Meckhmüln), Eberhard Hermann, Schultheiß, Nikolaus Scheckh, Bürgermeister, Michael Zimermann und Thoman Bender, beide im Gericht, und Michael Bayer, Notar und Stadtschreiber daselbst, genannt. Ebenfalls erwähnt werden Hartmann Stumpff, Forstmeister zu Neuenstadt, Sebastian Breyning, Amtmann zu Weinsberg, und Simon von Neudeck (Neydeckh) als Schiedsleute in der Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Neuenstadt und dem Hofmann des Bautz auf dem Brambacher Hof, sowie zwei in den Jahren 83 und 98 zwischen dem Deutschen Orden und Württemberg geschlossene Verträge. Beide Parteien erhalten ein Exemplar der Urkunde.