3.4.8. Hydrierwerk Scholven AG, Gelsenkirchen-Buer (Cind-Nr. 1228)
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Gliederung
NW 0203 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Abt. III, Demontage
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Abt. III, Demontage >> 3. Einzelfirmen >> 3.4. Verbotene Industrien (größtenteils durch das Petersberger Abkommen befreit)
Zitat aus Hasenack, Wirtschaftsgefahren, S. 65f : "Während bei der Fischer-Tropsch-Synthese ein möglichst hoher Anteil hoch siedender Kohlenwasserstoffe, wie i. B. Paraffin, zu Lasten des an sich unerwünschten Benzins erstrebt wird, liegt das Schwergewicht der Produktion bei den Hydrierwerken auf der Treibstoffgewinnung. Im Ruhrgebiet haben drei Hydrierwerke ihren Standort gefunden: Hydrierwerk Scholven AG (max. Erzeugung 220000 t /Jahr flüssiger Treibstoffe), die Gelsenberg Benzin AG (max. Erzeugung 360000 t/Jahr) und die Ruhr Öl GmbH (max. Erzeugung 125000 t/Jahr). Der Kohleverbrauch der direkten Hydrierung ist sehr hoch. Zudem haben die Hydrierwerke nur reinste und sogar nach Flözen ausgesuchte Kohlesorten einsetzen können. Es muss zugestanden werden, dass die Begründung der ursprünglichen Stilllegung der Hydrierwerke mit hohen Kosten und hohem Kohleverbrauch nicht zu unrecht gegeben wurde. Zum mindesten bei der augenblicklichen Mangellage an Kohle ist es richtig, auf die direkte Hydrierung zu verzichten. Als Wirtschafter muss man aber immer darauf hinweisen, dass sich Marktlagen leicht ändern können. In einigen Jahren ist es vielleicht möglich, wieder einer "Überschuss"-Lage (Wiederkehr des Absatzproblems für Kohle? Renaissance der "bestrittenen Gebiete" im wechselseitigen Kohleexport?) durch Aufsuchen von zusätzlichen Verwertungsmöglichkeiten für Kohle zu begegnen. Es ist daher zu fordern, dass die Disposition elastisch bleibt und man nicht Anlagen substantiell-betrieblich oder wertmäßig-ökonomisch zerstört, die bei veränderter Lage vielleicht bald und mit erträglichem Aufwand für die zwischenzeitliche Anlagendurchhaltung wieder volkswirtschaftlich nützliche Arbeit in auch ertragsmäßig lohnender Weise leisten können...".
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:53 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.56. Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr (Tektonik)
- 4.2.56.1. Zentralaufgaben (Tektonik)
- MWMV Alliierte Wirtschaftskontrolle 4 NW 0203 (Bestand)
- 3. Einzelfirmen (Gliederung)
- 3.4. Verbotene Industrien (größtenteils durch das Petersberger Abkommen befreit) (Gliederung)