Magdalena Elisabeth Adler, geb. von Morstein und Witwe, für sich selbst und als Vertreterin ihres Sohnes Friedrich Ludwig und [ihr weiterer Sohn] Wolfgang Eberhard Adler verkaufen an Johann Kaspar Glock, Mitglied des Inneren Rates zu Schwäbisch Hall und Amtmann zu Kocheneck, die von ihrem verstorbenen Ehemann respektive Vater geerbten und nachfolgend spezifizierten Herrengülten in Geld und Naturalien in Rieden, Kupfer, Obermünkheim u.a. Orten. Für die hier genannten gültpflichtigen Güter haben die Eigentümer beim Tod der Besitzer oder bei Verkäufen Anspruch auf einen Handlohn von 1/15 des Liegenschaftswerts. Als Kaufpreis haben sich die Parteien auf das Dreißigfache des jährlichen Ertragswerts (= einen Gulden je Schilling oder halben Batzen Ertrag, in der Urk. wird keine Summe genannt) verständigt. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen die Objekte und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewährleistung des Geschäfts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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