Stefan Bryßnagel von Günzburg und Bernhard Schmid, gen. Uderlin, beide Einwohner zu Neidlingen, wegen Übertretung des kurz zuvor erlassenen Verbots, das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis der Amtleute zu verlassen, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung wieder freigelassen, dass sie ihre Atzung und sonstigen Haftungskosten bezahlen und künftig im Fürstentum bleiben, verpflichten sich, dies auszuführen und zu halten, und schwören U.