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Osnabrück, Domkapitel gegen Braunschweig/ Lüneburg (Druckschriften)
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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1057 "Dictatum Regenspurg, den 6. August 1764 per Moguntinum In Facto et Jure bestbegründete Vorlegung dessen, was nach dem am 6ten Februarii 1761 erfolgten höchsten Ableben wayland Jhro Churfürstliche Durchlaucht zu Cölln Clemens August, Bischoffen zu Osnabrück u.u., Jhre Königliche Majestät von Groß-Britannien und Churfürstliche Durchlaucht zu Braunschweig und Lüneburg u.u. als allerhöchster Chef Höchstgedachten Churfürstlichen Hauses in denen ersteren sechs Monaten der Sedis Vacantz Nachhero bis zu der erfolgten Wahl oder Postulation und von der Zeit der am 27ten Februarii 1764 vollenzogenen Bischöflichen Wahl oder Postulation bis auf die jetzige Zeit wider die deutlichste Vorschrift des Instrumenti Pacis Osnabrugensis Art. XIII. und der darinn befestigten Osnabrückischen immerwährenden Stiffts-Capitulation einseitig zu erklären, zu verfügen und zur offenbarest höchst empfindlichen Beeintächtig- und Verletzung deren vorzüglichsten Gerechtsamen des Dohm-Capitul zu Osnabrück anzuordnene und mit Gewalt auszuführen sich angemasset haben. Mit denen dazu gehörigen Beylagen und Beweißthümern Sub Lit. A., B., D., E., F., G., H., I., J., K., L., M., N., O., P., Q., R., S., T., U., V., W., X., Y., Z., AA., BB., CC., DD., EE., FF., GG., HH., II., JJ., KK., LL. beleget."; Deduktion 1058 "Dictatum Ratisbonae die 6. August 1764 per Moguntinum. Memoria an Eine Hochlöblich-allgemeine Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die ab Seiten Seiner Königlichen Majestät von Großbritannien dem Hochwürdigen Dohm-Capitul zu Osnabrück Reichs-Constitutions-wiedrig zufügende Bedrukungen anlangend. Nebst beygefügter in Facto et Jure bestgegründeter Vorlegung."; Deduktion 1059 "Pro Memoria der Chur - Braunschweigischen Comitial-Gesandschaft die zwischen Seiner Königlichen Majestät von Grosbritannien und Churfürstlichen Durchlauchtigkeit von Braunschweig- Lüneburg und dem Dom-Capittel zu Osnabrück entstandene Streitigkeiten betreffend."; Deduktion 1062 "Geschicht- und Rechts-begründete Prüfung desjenigen Pro Memoria, so jüngsthin von der Hochansehnlichen Chur-Braunschweigischen Comitial-Gesandschaft die zwischen Seiner Königlichen Majestäst von Großbritannien und Churfürstlichen Durchlaucht von Braunschweig-Lüneburg und dem Hochwürdigen Dom-Capitul zu Osnabrück entstandene Streitigkeiten betreffend, in Comitiis und sonsten ausgetheilt worden."; Deduktion 1065 "Pro Memoria der Chur-Braunschweigischen Comitial-Gesandtschaft das vom Hochlöblichen Corpus Evangelicorum jederzeit behauptete Reichs-Friedens-Schlußmäßige Principium des Jurisdictione supremorum Imperii Tribunalium in causis ecclesiasticis Evangelicorum non magis quam Catholicorum fundata und die dawider vom Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht incompetenter angemaßte Reichs-Friedens-Schlußwidrige Petitorial-Entscheidung des über die Evangelische Pfarr-Bestellung zu Melle im Hochstift Osnabrück dahin erwachsenen Besitz-Streits und bey dieser Gelegenheit aufgestellte Antithes in generalem betreffend."; Deduktion 1066 "Beurkundete Geschichts-Erzählung nebst gründlicher Ausführung, daß die in Sachen Friedrich von Hammerstein und Evangelischer Gemeinde zu Melle im Hochstift Osnabrück wider Freyherrn Wolf von Metternich und Consorten Appellationis et Mandati Attentatorum revocatorii S.C. bey Kayserlichem und Reichs-Cammer-Gerieht am 31. May 1754 eröfnete, eine Evangelische Pfarr-Satz-Sache mit Uebergehung des dahin erwachsenen Possessorii in Petitorio endscheidende Urthel samt allen ferner- weiten darauf gegründeten Erkäntnißen nicht nur offen, bar incompetent, sondern auch in Jure und Facto offenbar ungegründet sey. Mit Anlagen A., B., C., D., E., F., G., H., I., K., L., M., N., O., P., Q., R., S., T., U., V., W., X."; Deduktion 1067 "Dictatum Regensburg den 1768 per Chur-Sachsen. Schreiben Corporis Evangelicorum an das Reichs-Cammer-Gericht, Evangelischen Theils, de dato 17. August 1768 das streitige Evangelische Pfarr-Collatur-Recht zu Melle im Hochstift Osnabrück betreffend."; Deduktion 1068 "Dictatum Regenspurg den 1768 per Chur-Sachsen. Schreiben an Seine Römisch-Kayserliche Majestät vom Corpore Evangelicorum wegen des zwischen der Evangelischen Gemeinde zu Melle im Hochstifte Osnabrück und dasigem Catholischen Archi-Diacono streitigen, vom Reichs-Cammer-Gericht dem letztern in Petitorio zu erkannten Evangelische Pfarr-Collatur-Rechts, sub dato 17. August 1768 abgelassen."; Deduktion 1069 "Dictatum Regensburg den 1768 per Chur-Sachsen. Schreiben Corporis Evangelicorum an das Reichs-Cammer-Gericht, Evangelischen Theils, de dato 17. August 1768 das streitige Evangelische Pfarr-Collatur-Recht zu Mell im Hochstift Osnabrück betreffend."; Deduktion 1789 "Dictatum Regensburg den November 1768 per Chur-Sachsen. An ein Hochpreißliches Corpus Evangelicorum unterthänig-gehorsamste höchst vermüßigte Vorstellung und Bitte sämtlicher der Augsburgischen Confession zugethaner Unterthanen des Hochfürstlich Löwenstein-Wertheimischen Amts Rosenberg ihre noch fortdaurende Religions-Gravamina und neuerlich weiter erlittene harte Bedrängnisse betreffend. Cum Adjunctis sub Lit. Yyy usque Qqqq."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.