Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er den Juden David zu Worms mit Ehefrau, Kindern und Gesinde in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf sichert ihnen Schirm und sicheres Geleit im Fürstentum der Pfalz zu, wobei sie das alte Geleitgeld - 1 Weißpfennig pro Meile - geben sollen. Für den Schirm soll David jährlich 10 Malter Hafer nach Alzey oder Pfeddersheim zum St. Margarethentag [13.07.] oder Weihnachten geben. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und die Seinen an, David oder dessen Bevollmächtigen im Zuge der Schuldeneintreibung bei pfalzgräflichen Untertanen und Hintersassen förderlich zu sein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...