Jakob Jelin zu Jungingen reversiert gegen Propst Michael (Beck) und den Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen für den erblehensweisen Empfang zweier Feldlehen in Jungingen samt Zubehör hinsichtlich Abgabenleistung, Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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