Erzherzog Ferdinand von Österreich genehmigt gleichfalls das Übereinkommen zwischen Priorin und Convent des Klosters U. L. Fr. und St. Maria Magdalena zu Pforzheim, die sich Markgraf Carl II. von Baden-Durlach gegenüber verpflichten, gegen Auszahlung einer Abfindungssumme von 11.000 fl. aus der Markgrafschaft Baden nach Kirchberg in die österreichischen Erblanden zu ziehen und gestattet den Klosterfrauen, ihren bleibenden Aufenthalt in Kirchberg zu nehmen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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