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Radolfzell, Stadt (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Städte >> Radolfzell, Stadt
[1371, 1372] 1438-1862
Überlieferungsgeschichte
Radolfzell gehörte bis zum Ende des Alten Reiches mit den Dörfern Böhringen, Friedingen, Hausen an der Aach, Reute, Schwackenreute, Überlingen am Ried und der Halbinsel Mettnau zur vorderösterreichischen Landvogtei Nellenburg (bzw. Oberamt Stockach).1806 fiel Radolfzell zunächst an Württemberg, 1810 an Baden.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand setzt sich im wesentlichen aus Akten zusammen, die dem Generallandesarchiv 1881 von der Stadt aus konservatorischen Gründen zur Aufbewahrung übergeben wurden (vgl. Bestand 6).
Vorwort: Zwischen einer Fischersiedlung an der Mettnau und einem reichenauischen Kellhof errichtete um das Jahr 826 Bischof Ratold von Verona auf reichenauischem Boden eine Cella, bei der dann eine Kirche und Wohnstätten für weitere Kleriker entstanden. Um 1100 erhielt der Ort das Marktrecht und gewann damit auch im weltlichen Bereich an Bedeutung. 1267 wurde Radolfzell das Stadtrecht verliehen. Ein Drittel der Vogtei über die Stadt kam um 1300 von der Reichenau an Habsburg, das seitdem seine Hoheit durchsetzen konnte. Abgesehen von der Zeit zwischen 1415 und 1455, als die Stadt wegen der Ächtung des Herzogs Friedrich von Österreich freie Reichsstadt war, blieb Radolfzell nun eine österreichische Landstadt, die zur Landgrafschaft Nellenburg gehörte und zu den schwäbisch-österreichischen Ständen zählte. 1402/1421 verpfändete das Kloster Reichenau das Ammanamt und zwei Drittel der Vogtei mit den Dörfern Böhringen, Reute und Überlingen am Ried an die Stadt, die diese Rechte schließlich 1538 ganz ankaufen konnte. 1462 erwarb die Stadt von 5sterreich die hohe Gerichtsbarkeit. Zum städtischen Territorium gehörten neben den oben genannten Dörfern noch die Halbinsel Mettnau, Schwackenreute, Friedingen und Hausen an der Aach. 1806 fiel die Stadt an Württemberg, 1810 an Baden. Aus der eingangs erwähnten um die Cella Ratoldi versammelten Gemeinschaft von Geistlichen entwickelte sich das erstmals um 1100 erwähnte Kollegiatstift oder Chorherrenstift. Es hatte ursprünglich 7 später 4 Chorherren, die in eigenen Wohnungen lebten. Stiftspropst war der Abt der Reichenau bzw. seit 1540 der Bischof von Konstanz. Bis 1806 versorgte es die Stadt mit Gottesdienst und Seelsorge. 1809 wurde es aufgehoben. Seit 1625 bestand in der Stadt außerdem ein Kapuzinerkloster, das 1826 aufgehoben wurde. Außerdem war Radolfzell Sitz der Reichsritterschaft des Kantons Hegau, die seit 1609 ihre Kanzlei im ehemaligen Adelshof in der Stadt hatte. Der vorliegende Bestand ist im Laufe des 19.Jahrhunderts nach dem im Generallandesarchiv damals angewandten Pertinenzprinzip gebildet worden. Es wurden aus sämtlichen Archiven der in den Jahren nach 1802 an Baden gekommenen Territorien und Institutionen hier diejenigen Akten zusammengefasst, die die Stadt Radolfzell betrafen. So spiegelt sich im jetzt erstellten Provenienzverzeichnis (S.135) des Bestandes die Zusammensetzung derjenigen kirchlichen und weltlichen Territorien und Institutionen wieder, die einen Bezug zu der Stadt hatten. An erster Stelle ist die Überlieferung der Stadt selbst zu nennen. Insgesamt 145 Akten (37,4 %) entstammen dem Archiv der Stadt. Hierbei handelt es sich gegenüber den anderen nach dem Pertinenzprinzip gebildeten Beständen des Generallandesarchivs, die eine Stadt betreffen, um eine Ausnahme, denn lediglich bei Beständen, die eine Reichsstadt betreffen und beim Bestand Konstanz Stadt stammt ein gewisser Teil der Überlieferung aus den städtischen Archiven, während bei landständischen Städten die .städtischen Archive uneingeschränkt am Ort verblieben. Im Fall von Radolfzell hatte der Gemeinderat jedoch 1865 beschlossen, seine Urkunden dem Generallandesarchiv als Eigentum zu überlassen. Bedingung war, dass der Stadt bei Bedarf jederzeit Abschriften oder Auszüge hieraus gefertigt werden würden. 1881 wurden unter denselben Bedingungen noch einige weitere Urkunden und auch die Akten der Stadt dem Generallandesarchiv überlassen (siehe Bestand 450/1844). Die Landesherrschaft der Stadt ist mit lediglich 41 Akten (10,6 %) vertreten. Diese geringe Überlieferung mag neben anderen Gründen auch darauf zurückzuführen sein, dass die Stadt wesentliche Rechte der örtlichen Hoheitsausübung in ihre Hand gebracht hatte. Von anderen weltlichen Provenienzbildnern vor 1806 stammen 58 Akten (15 %), wobei 54 Akten aus dem Archiv der Ritterschaft Hegau kommen. Nur einige wenige Akten hiervon betreffen allerdings nur Radolfzell und sind also nach dem Pertinenzprinzip richtig zugeordnet. Die Mehrzahl bet rifft jedoch den Bereich der gesamten Ritterschaft und wäre daher richtiger dem betreffenden Bestand zuzuordnen gewesen. Auf eine Umordnung wurde jedoch verzichtet, da die Akten schon lang in diesem Zusammenhang stehen, möglicherweise schon zitiert sind, da die Verfilmung dieser Akten nun schon im vorgegebenen Zusammenhang erfolgt ist und schließlich da der Magazinraum von Bestand 123 keinen Nachtrag von über 50 Akten zugelassen hätte. Die Akten sind im Index und im Provenienzverzeichnis des Bestandes schnell festzustellen. 40 Akten (10,3 %) entstammen kirchlichen Archiven, wobei die Mehrzahl der Akten auf die vom Kloster Reichenau herrührenden Rechte und Besitzungen des Hochstifts Konstanz Bezug haben. 15 Akten (3,9 %) entstammen württembergischen Registraturen aus der Zeit zwischen 1806 und 1810, als die Stadt zum Königreich Württemberg gehörte. 65 Akten (16,8 %) entstammen den Registraturen großherzoglich badischer Behörden. Bei 23 Akten (6 %) konnte die Provenienz nicht festgestellt werden. Die zeitliche Schichtung der Überlieferung des Bestandes ergibt folgendes Bild: 3 Akten (0,5 %) enthalten Schriftgut vor 1500, 89 Akten (16,5 %) betreffen das 16.Jahrhundert, 127 Akten (24 %) das 17.Jahrhundert, 194 Akten (36,7 %) das 18.Jahrhundert und 117 Akten (22 %) enthalten Schriftgut, das dem 19.Jahrhundert entstammt. Hierbei fällt auf, dass die Überlieferung des 18.Jahrhunderts nicht in dem Ausmaß überwiegt, wie bei anderen Beständen des Generallandesarchivs. Vielleicht liegt dies daran, dass der Hauptteil der Überlieferung aus dem Archiveiner Stadt stammt, bei der die Kontinuität der Überlieferungsbildung nicht durch kriegerische Einflüsse und Archivflüchtungen unterbrochen wurde. Der Bestand umfasst 387 Nummern in 6 lfd. m und hat eine Laufzeit von 1100-1859. Er wurde 1886 kurz nach der endgültigen Einlieferung des städtischen Archivs von Georg Lang durch ein Zettelrepertorium erschlossen, das nach der Brauer'schen Rubrikenordnung gegliedert war. Die Aktentitel dieses Zettelrepertoriums wurden von Piroschka Hedden mit Hilfe des MIDOSA-Programms erfasst und von Unterzeichnetem überarbeitet. Hierbei wurde der Umfang der einzelnen Faszikel angegeben, wobei bei Akten mit Blattzählung oder einem Umfang von bis zu etwa 10 Blatt die Blattzahl angegeben wurde, bei sonstigen Akten unter 1 cm Umfang die Bezeichnung "1 Fasz." steht, und bei Akten ab 1 cm Umfang die Zentimeterzahl in Schritten von 0,5 cm angegeben ist. 1 cm entspricht etwa 50 Blatt (bei Hadernpapier), so dass sich durch diese Angaben der ungefähre Umfang eines Aktenheftes berechnen lässt. Außerdem wurde die Provenienz (des letzten angefallenen Schriftstücks) ermittelt und die Filmsignatur hinzugefügt. Die Aktentitel wurden modernisiert und im Einzelfall durch weitere Inhaltsvermerke erweitert und durch Indices erschlossen. Karlsruhe, im Mai 1995 Reinhold Rupp
361 Akten (Nummernbereich 1-373 l)
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.383
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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