Philipp von Gemmingen bekundet, dass sein Vetter Wendel von Gemmingen (+) Kammermeister Kurfürst Philipps von der Pfalz gewesen war und seine Wohnung auf dem Schloss zu Heidelberg genommen hatte (uff siner gnaden sloss zw Heydelberg gehaltenn hatt). Nach dessen Tode ist der Aussteller als Erbe Wendels mit dem Kurfürsten dahin übereingekommen, dass dieser ihm für den Verzicht auf die hinterlassene Habe 304 Gulden durch seinen Kammermeister Orendel von Gemmingen, ebenfalls Vetter des Ausstellers, ausrichtet. Philipp von Gemmingen quittiert für die empfangene Summe und verzichtet für sich und seine Erbe auf alle Ansprüche an die Habe. Philipp von Gemmingen kündigt sein Siegel an und bittet Jeremias vom Oberstein, Vogt zu Heidelberg, um zusätzliche Besiegelung.