Es wird bekundet, dass Simon von Balzhofen, Ritter, und die Altaristen zu Heppenheim an der Bergstraße in Irrung über 2 Gulden Gülte stehen, wobei diese meinen, dass die Gülte dem Altar von zwei Äckern des Philipp Schwende und seiner Ehefrau (beide +) zustehe. Simon von Balzhofen bestreitet dies und hat 40 Gulden "uff ußtrag gelegt". Zum heutigen Tag haben der Bischof [Johann] von Worms und andere Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz entschieden, dass ein Austrag vor dessen Hofrichtern und Räten stattfinden soll. Simon sollen die 40 Gulden derweil folgen, dagegen soll er bei Schultheißen und Gericht zu Heppenheim Hausrat im Wert von 60 Gulden hinterlegen. Verliert Simon von Balzhofen vor Gericht, soll er den Priestern 40 Gulden ausrichten oder die zwei zu Unterpfand gelegten Äcker zu ihren Händen stellen, ansonsten dürfen diese den hinterlegten Hausrat annehmen und verkaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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