[Bertold?] Bruman und seine Ehefrau Adelheid, Bürger zu Gelnhausen, bekunden, dass ihnen das Kloster Haina auf ihrer beider Lebenszeit 3 Morgen Wi...
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Urk. 26, 914
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1374 November 10
Ausf., dt., Perg. - Anh. RundSg. Siegfrieds
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1374, in vigilia beati Martini confessoris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [Bertold?] Bruman und seine Ehefrau Adelheid, Bürger zu Gelnhausen, bekunden, dass ihnen das Kloster Haina auf ihrer beider Lebenszeit 3 Morgen Wiesen in der Rother Aue (Roder auwe) verliehen hat, die an die Wiesen des Klosters Arnsburg sowie an Ernst von Crainfelds und Hildeger Czygenbartes Wiesen grenzen. Nach bieder Tod fallen die Wiesen samt aller Besserung und Nutzung an das Kloster zurück. bruman und seine Frau erhalten die Wiesen für das erste Jahr zinsfrei und zahlen erst vom zweiten Jahr an jeweils zu Martini für dasn Morgen 18 Schilling Heller Gelnhäuser Währung. Sie räumen dem Kloster jedoch dafrü das Recht ein, die Traufe von seinem Hof [zu Gelnhausen] über die Mauer in ihren angrenzenden Hof zu leiten, welchen auch ihre Nachbesitzer achten sollen; der Hainaer Hofmeister zu Gelnhausensoll auf seine Kosten einen steinernen Traufgang bis zum nächsten Bach anlegen und unterhalten, über [dessen Führung] Gernot Czygenbart, Ratsmann zu Gelnhausen, und die Bürger Konrad Hoppenhaub, Werner Bruman und Ortwin Samtman ebd. entscheiden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Junker Siegfried von Breitenbach
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 743, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [Bertold?] Bruman und seine Ehefrau Adelheid, Bürger zu Gelnhausen, bekunden, dass ihnen das Kloster Haina auf ihrer beider Lebenszeit 3 Morgen Wiesen in der Rother Aue (Roder auwe) verliehen hat, die an die Wiesen des Klosters Arnsburg sowie an Ernst von Crainfelds und Hildeger Czygenbartes Wiesen grenzen. Nach bieder Tod fallen die Wiesen samt aller Besserung und Nutzung an das Kloster zurück. bruman und seine Frau erhalten die Wiesen für das erste Jahr zinsfrei und zahlen erst vom zweiten Jahr an jeweils zu Martini für dasn Morgen 18 Schilling Heller Gelnhäuser Währung. Sie räumen dem Kloster jedoch dafrü das Recht ein, die Traufe von seinem Hof [zu Gelnhausen] über die Mauer in ihren angrenzenden Hof zu leiten, welchen auch ihre Nachbesitzer achten sollen; der Hainaer Hofmeister zu Gelnhausensoll auf seine Kosten einen steinernen Traufgang bis zum nächsten Bach anlegen und unterhalten, über [dessen Führung] Gernot Czygenbart, Ratsmann zu Gelnhausen, und die Bürger Konrad Hoppenhaub, Werner Bruman und Ortwin Samtman ebd. entscheiden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Junker Siegfried von Breitenbach
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 743, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ