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Heppenheim im Loch: Gottfried v. Heppenheim gen. vom Saal bekundet, dass in seinem Ehevertrag durch seine Verwandten, da er selbst noch unter Vorm...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 7 Orte, Buchstabe H >> 7.9 Heppenheim im Loch
1609 August 2
v. Heppenheim, gen. vom Saal
Ausfertigung, Pergament, zwei ursprünglich angehängte Siegel fehlen (Einschnitte im Pergament vorhanden)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heppenheim, den Zweiten Augusti Anno 1609
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heppenheim im Loch: Gottfried v. Heppenheim gen. vom Saal bekundet, dass in seinem Ehevertrag durch seine Verwandten, da er selbst noch unter Vormundschaft stand, seiner Ehefrau Agatha geb. Lerchin v. Dirmstein zum Witwensitz sein Haus in Alzey, der Saal genannt, verschrieben worden sei mit Fruchtgefällen von seinen Gütern in Alzey und dem Zehnten zu Offenheim. Nachdem der Aussteller aus seinen Urkunden ersehen hatte, dass diese Behausung und Güter Lehen, teils von der Kurpfalz, teils von den Ganerben des Schlosses Randeck sind, verschreibt er seiner Ehefrau als Witwensitz stattdessen seine freiadlige Behausung zu Lonsheim mit Gütern oder stattdessen 30 Gulden Gülte nach ihrer Wahl. Die verschriebenen 26 Malter Korn, 24 Malter Hafer, 30 Gulden für Holz und ein Fuder Wein versichert er ihr auf sein freidliges Hofgutzu Lonsheim, das 53 Malter Korn Kreuznacher Maß jährlich erträgt, sowie auf die Weingärten und Wiesen in jener Gemarkung und auf 26 Malter Korn, 10 Gänse, 10 Kapauen, 1 Pfund Wachs, die ihm Peter Grosz und Peter Riler dort jährlich geben. Dagegen soll seine Ehefrau auf die Güter in Alzey und den Zehnten zu Offenheim keinen Anspruch mehr haben, während sonst der Ehevertrag in Kraft bleibt. Agatha von Heppenheim, gen. vom Saal, geb. Lerchin v. Dirmstein bekundet, dass sie mit dieser Verweisung ihres Wittums von Lehngütern auf Allodialgüter einverstanden ist.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Agatae vom Saal geborene Lerchin von durmstein widdumbssitz betreffent v. Heppenheim gen. v. Saal 1609 Archiv Acc. Journ 1879/94
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Gottfried und Agatha v. Heppenheim gen. vom Saal, Caspar Lerch von Dirmstein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Caspar Lerch von Dirmstein
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: siehe auch A 2 Nr. 86/14
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.