Die Grafen Philipp von Nassau-Wiesbaden und Philipp von Nassau-Saarbrücken verbieten durch ihre Kellner zu Nassau dem Abte Johann von Gerstein zu Schönau, sowie den Frauenklöstern Schönau und Affholderbach die Annahme von Novizen ohne ihr Wissen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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