Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet seinen Spruch im Streit zwischen seinen Vettern Otto I. und Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt einerseits und Heinrich von Egloffstein, Ritter, andererseits. Im Einzelnen trifft er mit Wissen und Willen beider Seiten folgende Regelungen: Heinrich von Egloffstein soll seinen beiden Vettern innerhalb Monatsfrist glaubwürdige Vidimus und Abschriften aller Urkunden, die er über das Amt Hartenstein besitzt, aushändigen. Hinsichtlich der Ansprüche, die Heinrich auf das Amt Lengenfeld zu haben vermeint, sowie weiterer Klagen ("spruche") sollen die Pfalzgrafen ihre Räte zu Gericht sitzen und bis spätestens St. Jakobstag über die Forderungen beider Seiten Recht sprechen lassen.

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Staatsarchiv Amberg