Urteil in Sachen II/70. Worum es sich dabei handelt, ist ausführlich in der Begründung des Strafentscheids des Geheimen Ober Finanz Rath und Steuer Direktors Köln unter obigem Datum dargelegt: "Bei der am 8.1.c. Morgens 5 1/2 Uhr (!) vorgenommenen Revision der Brennerey des Branntweinbrenners Hermann Butendorf zu Atrop, entdeckten die Aufsichts Beamten einen späterhin zu 11 1/2 Quart Raum-Inhalt ermittelten nicht declarirten und nicht inventarisirten ganz mit Maische in abnehmender Gährung gefüllten kupfernen Kessel, welcher sich zwischen den declarirten mit eben solcher Maische, nach Maßgabe der Betriebs-Nachweisung, gefüllten Bottichen No 5 und No 6 gestellt fand. Der p. Hermann Butendorf erkannte die Thatsache zwar an, suchte solche jedoch mit dem Vorgeben zu entschuldigen, daß er Unpäßlichkeitshalber, das Brenngeschäft seinem Sohne Heinrich hätte übertragen müßen, und daß dieser, als er die wilde Gährung in den beiden declarirten Bottichen bemerkt, den Keßel mit einem Theil deren Maische gefüllt hätte, um das Brenn-Local durch deren Überfließen nicht verunreinigen zu laßen." Heinrich Butendorf bestätigte diesen Sachverhalt und erklärte, daß er nicht gemeint habe, gegen die Gesetze damit zu verstoßen, was doch schon daraus hervorginge, daß er den Kessel, nachdem die wilde Gärung vorüber war, in der Brennerei habe stehen lassen. Es wurde den Butendorfs geglaubt, daß sie keine betrügerische ("frauduleuse") Absicht gehabt hätten. Da jedoch das Aufbewahren von Maische in nicht declarierten Gefäßen verboten sei, habe die "im Art. 5. der Allerhöchsten Kabinettsordre vom 10.1.1829... ausgesprochene Strafe verfügt werden müssen". Sie lautete auf 100 Taler nebst den Untersuchungskosten und auf Einziehen des beanstandeten Kessels. 100 Taler, das war in jener Zeit der Wert eines Morgens guten Ackerlandes, also eine sehr harte Strafe für die Angeklagten. Der Akt trägt den Stempel der Provinzial-Steuer-Direktion. Die Strafe richtete sich gegen Heinrich Butendorf den Sohn, "in subsidium" (zur Hilfe) aber gegen den Vater Hermann Butendorf. Folio 4 Seiten, Rückseite leer