Weidgangsvergleiche zwischen Rohrdorf und Walddorf einer- und Altensteig andererseits
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 551 Bü 42
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 551 Forstamt Altensteig
Forstamt Altensteig >> 2 Akten >> 2.4 Holz-, Weide- und Äckerichrechte
Enthält:
1) Hans Kappeler, Vogt zu Bohlingen, schlichtet einen Streit betr. Weidgang und Äckerichgerechtigkeit zwischen Jörg Bombast ("Bambaß"), Komtur zu Rohrdorf, und seinen armen Leuten zu Walddorf einerseits und Schultheiß, Bürgermeister und Gemeinde zu Altensteig andererseits auf Grund einer Tagsatzung zu Nagold am 28. November 1474, auf der für jede Partei zwei namentlich aufgeführte Zeugen erschienen. Nach Verhör der Kundschaften und weiteren Nachforschungen entscheidet der anerkannte Schiedsmann: Die von Altensteig und ihre Nachkommen sollen auf der Markung Walddorf einen Weidgang und Viehtrieb haben, angefangen an den Bernecker Wiesen, die Kammersteig hinauf, den Lachen nach bis zum Bildstock am Monhardter Wald, von dort bis zum Markstein am Wege, dann den Markstein entlang bis zum Weg Altensteig-Walddorf; bis zu dieser Grenze sollen die Altensteiger Zufahrt und Weidgang haben, alle anderen Rechte nicht angetastet. Zu Äckerichzeiten soll der Komtur die Altensteiger in seinem Monhardter Wald mit gleichem Recht behandeln wie die von Berneck, Walddorf und den Hof zu Monhardt, 6. September 1475; Abschrift
(Bem.: Nicht in den Württembergischen Regesten A 602)
2) Wilhelm von Neuneck zu Vörbach ("Vehrbach"), Vogt zu Altensteig, und Hans Caspar Kechler von Schwandorf, Statthalter zu Rohrdorf und Dätzingen, entscheiden in einem Transfix zu dem Vergleich von 1475 Streitigkeiten zwischen Walddorf und Stadt und Dorf Altensteig wegen einer Zufahrt, die die Walddorfer aufgrund des Vertrags von 1475 auf der Markung der Stadt und des Dorfs Altensteig, nämlich in dem Bombach und auf den Wiesen der Brandmühle zu haben glaubten. Der alte Vertrag soll in Kraft bleiben, die Waldorfer aber keine Zufahrt auf die Markung Altensteig haben. Nur in Jahren, wenn sie kein Wasser zur Schafwäsche und Viehtränke haben, soll es ihnen nach Anfrage beim Bürgermeister von Altensteig erlaubt sein, ihr Vieh durch die Heerdgasse bis an die Nagold zu treiben, 13. Mai 1560; Abschrift ohne Jahr
1) Hans Kappeler, Vogt zu Bohlingen, schlichtet einen Streit betr. Weidgang und Äckerichgerechtigkeit zwischen Jörg Bombast ("Bambaß"), Komtur zu Rohrdorf, und seinen armen Leuten zu Walddorf einerseits und Schultheiß, Bürgermeister und Gemeinde zu Altensteig andererseits auf Grund einer Tagsatzung zu Nagold am 28. November 1474, auf der für jede Partei zwei namentlich aufgeführte Zeugen erschienen. Nach Verhör der Kundschaften und weiteren Nachforschungen entscheidet der anerkannte Schiedsmann: Die von Altensteig und ihre Nachkommen sollen auf der Markung Walddorf einen Weidgang und Viehtrieb haben, angefangen an den Bernecker Wiesen, die Kammersteig hinauf, den Lachen nach bis zum Bildstock am Monhardter Wald, von dort bis zum Markstein am Wege, dann den Markstein entlang bis zum Weg Altensteig-Walddorf; bis zu dieser Grenze sollen die Altensteiger Zufahrt und Weidgang haben, alle anderen Rechte nicht angetastet. Zu Äckerichzeiten soll der Komtur die Altensteiger in seinem Monhardter Wald mit gleichem Recht behandeln wie die von Berneck, Walddorf und den Hof zu Monhardt, 6. September 1475; Abschrift
(Bem.: Nicht in den Württembergischen Regesten A 602)
2) Wilhelm von Neuneck zu Vörbach ("Vehrbach"), Vogt zu Altensteig, und Hans Caspar Kechler von Schwandorf, Statthalter zu Rohrdorf und Dätzingen, entscheiden in einem Transfix zu dem Vergleich von 1475 Streitigkeiten zwischen Walddorf und Stadt und Dorf Altensteig wegen einer Zufahrt, die die Walddorfer aufgrund des Vertrags von 1475 auf der Markung der Stadt und des Dorfs Altensteig, nämlich in dem Bombach und auf den Wiesen der Brandmühle zu haben glaubten. Der alte Vertrag soll in Kraft bleiben, die Waldorfer aber keine Zufahrt auf die Markung Altensteig haben. Nur in Jahren, wenn sie kein Wasser zur Schafwäsche und Viehtränke haben, soll es ihnen nach Anfrage beim Bürgermeister von Altensteig erlaubt sein, ihr Vieh durch die Heerdgasse bis an die Nagold zu treiben, 13. Mai 1560; Abschrift ohne Jahr
1 Schr.
Archivale
Bombast, Jörg, Komtur
Kechler von Schwandorf, Caspar
Berneck : Altensteig CW
Bohlingen : Singen (Hohentwiel) KN
Dätzingen : Grafenau BB
Monhardt : Walddorf, Altensteig CW
Nagold (Fluss); Fischerei
Nagold CW
Rohrdorf CW
Schwandorf = Unterschwandorf : Haiterbach CW
Vörbach : Cresbach, Waldachtal FDS
Walddorf : Altensteig CW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ