Jacob van Oeyerstege, Richter zu Spellen, sowie Johann Angendreuich, Bertken Zaryes, Wilhelm Schulze zu Voirst, und Johann Angenendt (Angeneynde), Schöffen zu Spellen, und Johann Alais (Tlais? te Lais?), ein Gerichtsgeschworener, bekunden, dass vor ihnen Wessel von der Loe, Herr zu Wissen, Amtmann in der Liemers (Liemersch), und seine lieben (lieffden) ehelichen Söhne Matthias, Wessel, Jakob und Ludwig (Loiff) van den Loe erschienen sind und bekannten, Barthruyden, Witwe Heinrichs Schilling, Bürgerin (burgerschen) zu Wesel, aus ihrem freien Erbe und Gut Tinthoff (die Theendt genannt, schietende vanden Spyxberge vpper Lippe, So dat Erue gehieten die Teendt), Ksp. und Gericht Spellen, eine jährliche erbliche Rente von 30 Goldgulden verkauft haben. Die Rente ist fällig jährlich auf Philippi und Jacobi [Mai 1]. Die genannten Güter sind unbelastet, mit Ausnahme einer Rente von 20 Goldgulden, die die genannte Bartrud bereits bezieht. Die Käufer können die Rente jedes Jahr mit 600 rhein. Goldgulden, die vor dem Datum dieses Briefes gemünzt wurden, zurückkaufen; Termin ist Philippi und Jacobi [Mai 1], eine halbjährige Kündigungsfrist ist einzuhalten. Richter und Schöffen bekunden, dass ihnen die Gerichtsgebühren entrichtet worden sind. Gegeuen In den Jair nader geboerten onses Lieuen heren Jh[es]u xpi (Christi) duysent ind vyffhondert opten Maendach na Sent Marien Magdalenen dage 1500 Juli 27

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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