Hans von Morstein, Schultheiß zu Hall, bekundet: In der Klage des Peter Hofmann zu Kupfer gegen Anna Rot (Rötin), Witwe des Hans Götz, Bürgerin zu Hall, auf Wiedereinräumung des Erbes an einem Gut zu Kupfer, von dem die Vogtei der Beklagten, die Eigenschaft der Abtei Comburg gehöre. Auf den Einwand der Beklagten, der Kläger habe das von ihm gekaufte Erbe nicht bezahlen können, sei deshalb von dem Erbe gekommen und hätte auch noch gepfändet werden müssen, weist das Gericht die Klage zurück; Richter: Michael Schletz, Endris von Münkheim, Hans Geyer, Hans Ammann, Klaus Neuffer (Nyffer), Mathis von Rinderbach, alt Eberhard Nagel, Michael Senft, Burkhard Eberhart, Peter Mettelmann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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