Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
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Wismar V 50 (W V I n. 50)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 22. 1. Kläger V
(1716-1749) 09.05.1749-15.09.1750
Kläger: (2) Johann Caspar Velthusen, Ratsherr zu Wismar
Beklagter: Christine Louisa Schneider zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P)
Fallbeschreibung: Johann Rudolf Lauterbrunn hat 1737 100 Rtlr von den Erben des Ratsherrn Johann Jürgen Velthusen empfangen und als Sicherheit für die Rückzahlung sein Haus verpfändet, in dem die Bekl. jetzt wohnt. Da der Kl. sein Geld seit langem zurückfordert, es aber nicht erhalten kann, bittet er das Tribunal, die Bekl. zur Räumung des Hauses binnen 3 Wochen oder zur Bezahlung der 100 Rtlr nebst Zinsen und Unkosten aufzufordern. Das Tribunal lädt die Bekl. am 13.05. auf den 03.06. vor, um die Verträge und Quittungen anzuerkennen. Am 02.06. bittet sie um Terminverschiebung, erhält diese am 03.06. auf den 20.06. und erkennt die Siegel ihres Stiefvaters an. Am 20.06. fordert sie weitere Beweise für die Berechtigung der Forderung des Kl.s und gibt an, Lauterbrunn habe das Haus unrechtmäßig verpfändet, da es mit dem Geld der Mutter gekauft worden sei. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.06. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Am 20.08. melden sich Johann Ernst Karthaus und Christian Friedrich Fabricius als Kuratoren der Velthusenschen Güter, weisen die Behauptungen der Bekl. zurück und fordern bessere Beweise. Das Tribunal fordert die Bekl. am 21.08. und 25.10. zur Stellungnahme auf, die am 10.12. eingeht und in der die Bekl. auf ihrer Sicht besteht. Am 11.12.1749 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 19.01. und 13.04.1750 bitten Parteien um Beschleunigung der Sache. Am 06.07. setzt das Tribunal den 15.09.1750 zum gütlichen Vergleich an und vermittelt an diesem Tag die Ratenzahlung der auf 250 Mk. herabgesetzten Schuld.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749-1750
Prozessbeilagen: (7) Obligation des Kammerschreibers Johann Rudolph Lauterbrunn vom 23.02.1737; Kaufvertrag zwischen den Vormündern der Kinder des Kapitäns Schneider und J. R. Lauterbrunn über ein Haus in der Böttcherstraße vom 08.07.1716; Quittung über die Bezahlung des Kaufpreises vom 15.11.1716; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Zeugenbefragung des Hinrich Meyer und dessen Frau Catharina Maria vom 29.05.1749; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Zeugenbefragung der Elisabeth Kähler vom 09.06.1749; Schreiben des J.R. Lauterbrunn an seine Ehefrau vom 14.05.1716; Obligation von J. R. und Agnes Dorothea Lauterbrunn für General Kraag vom 01.07.1716; Einquartierungsbescheide für Lauterbrunn vom ??.04., ??.06., 12.09. und 06.08.1716; Schuldverschreibung Lauterbrunns für die Witwe Andreas Steffens vom 24.07.1733; Schreiben des N N von Blücher an Lauterbrunn vom 21.12.1737; Auskunft des Kämmereischreibers Joachim Christoph Eschert vom 07.08.1749; Prozeßvollmachten der Velthusenschen Kuratoren vom 02.09.1749 und der Bekl. vom 31.12.1749
Beklagter: Christine Louisa Schneider zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P)
Fallbeschreibung: Johann Rudolf Lauterbrunn hat 1737 100 Rtlr von den Erben des Ratsherrn Johann Jürgen Velthusen empfangen und als Sicherheit für die Rückzahlung sein Haus verpfändet, in dem die Bekl. jetzt wohnt. Da der Kl. sein Geld seit langem zurückfordert, es aber nicht erhalten kann, bittet er das Tribunal, die Bekl. zur Räumung des Hauses binnen 3 Wochen oder zur Bezahlung der 100 Rtlr nebst Zinsen und Unkosten aufzufordern. Das Tribunal lädt die Bekl. am 13.05. auf den 03.06. vor, um die Verträge und Quittungen anzuerkennen. Am 02.06. bittet sie um Terminverschiebung, erhält diese am 03.06. auf den 20.06. und erkennt die Siegel ihres Stiefvaters an. Am 20.06. fordert sie weitere Beweise für die Berechtigung der Forderung des Kl.s und gibt an, Lauterbrunn habe das Haus unrechtmäßig verpfändet, da es mit dem Geld der Mutter gekauft worden sei. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.06. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Am 20.08. melden sich Johann Ernst Karthaus und Christian Friedrich Fabricius als Kuratoren der Velthusenschen Güter, weisen die Behauptungen der Bekl. zurück und fordern bessere Beweise. Das Tribunal fordert die Bekl. am 21.08. und 25.10. zur Stellungnahme auf, die am 10.12. eingeht und in der die Bekl. auf ihrer Sicht besteht. Am 11.12.1749 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 19.01. und 13.04.1750 bitten Parteien um Beschleunigung der Sache. Am 06.07. setzt das Tribunal den 15.09.1750 zum gütlichen Vergleich an und vermittelt an diesem Tag die Ratenzahlung der auf 250 Mk. herabgesetzten Schuld.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749-1750
Prozessbeilagen: (7) Obligation des Kammerschreibers Johann Rudolph Lauterbrunn vom 23.02.1737; Kaufvertrag zwischen den Vormündern der Kinder des Kapitäns Schneider und J. R. Lauterbrunn über ein Haus in der Böttcherstraße vom 08.07.1716; Quittung über die Bezahlung des Kaufpreises vom 15.11.1716; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Zeugenbefragung des Hinrich Meyer und dessen Frau Catharina Maria vom 29.05.1749; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Zeugenbefragung der Elisabeth Kähler vom 09.06.1749; Schreiben des J.R. Lauterbrunn an seine Ehefrau vom 14.05.1716; Obligation von J. R. und Agnes Dorothea Lauterbrunn für General Kraag vom 01.07.1716; Einquartierungsbescheide für Lauterbrunn vom ??.04., ??.06., 12.09. und 06.08.1716; Schuldverschreibung Lauterbrunns für die Witwe Andreas Steffens vom 24.07.1733; Schreiben des N N von Blücher an Lauterbrunn vom 21.12.1737; Auskunft des Kämmereischreibers Joachim Christoph Eschert vom 07.08.1749; Prozeßvollmachten der Velthusenschen Kuratoren vom 02.09.1749 und der Bekl. vom 31.12.1749
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ