Ulrich Graf zu Montfort, Herr zu Tettnang, entscheidet als Schiedsrichter in dem Streite über das Erbe des Grafen Johann III. zu Wertheim sel. zwischen Michel II. Grafen zu Wertheim, dessen Anspruch auf Jorg II. seinen ehelichen Sohn übergegangen ist, einesteils und den Erben Philipps, Grafen zu Kirchberg sel. und Walpurgs, geb. Gräfin von Kirchberg, Jorgs von Gundelfingen, des Freiherrn sel. Gemahlin, nämlich Appolonie, geb. Gräfin zu Kirchberg (sic), Johans, Grafen zu Montfort und Rottenfels Gemahlin, und Schwickart von Gundelfingen, Freiherrn mit seinen Geschwistern: Graf Jorg zu Wertheim, sein Tochtermann, soll für sich und seinen Vater dem Grafen Johann zu Montfort wegen seiner Gemahlin Appolonie, geb. Gräfin zu Kirchberg, wie dem Freiherrn Schickart von Gundelfingen, Ulrichs Schwager, für ihn und seine Geschwister aus dem Erbteil des Grafen Johans 900 fl. geben und zwar 500 fl. auf Lichtmeß nach dato des Briefes, die übrigen 400 fl. auf St. Johannis Baptistentag in der Stadt Esslingen. Dagegen verzichten diese auf ihre Ansprüche und versichern endlich, das Abkommen halten zu wollen. Darüber hat Graf Ulrich 2 gleichlautende Briefe ausstellen lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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