Suchergebnisse
  • -7 von 5.699

Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Propst, Dekan und Kapitel zu Klingenmünster einerseits und Wilhelm und Friedrich vom Stein andererseits Irrungen über den Anteil am Weinzehnten eines Bezirks zu Bergzabern (Zabern) und Pleisweiler (Blyßwiler) gehalten haben. Die Herren von Stein haben vorgebracht, dass ihnen der fünfte Teil am Weinzehnten zustehe, das Kloster gesteht ihnen lediglich den sechsten zu. Nachdem nach Verhör vor den Richtern und Räten eine gütliche Einigung nicht gelungen ist, haben die Parteien diesen die Sache zum rechtlichen Entscheid anheimgestellt. Meister Peter Brechtel, Lizenziat, und Hans von Rosenberg zu Uissigheim sollen sie des Besitzes und Bezirks wegen verhören und ihre bisherigen Rechte verzeichnen, wobei es bis zum Austrag vor dem Hofgericht nach Herkommen und ohne weitere Beirrungen gehalten werden soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Anlasses.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...