Gemeindeprotokolle 1664-1709
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Bä 6
A. 1. Gemeindeverwaltung bis 1806
A. 1. Gemeindeverwaltung bis 1806 >> 1. Gemeindeverwaltung in vorbayerischer Zeit (bis 1806) >> 1.1 Amtsbücher ("Bände") >> 1.1.1 Gerichts- und Gemeindeverwaltung
1664 - 1709
Enthält: Abschriften
Enthält: Protokolleinträge (Auszug):
- Abholzung von Büschen im hohlen Weg unweit des Siechhauses und deren Verkauf als Scheitholz zugunsten der Gemeindekasse (1666; S.15)
- Einschlag und Markung der Fürberger Gemeindeholzes (S.22)
- Auftrieb von Schafen auf die Gemeindeweiden durch ungemeindliche Metzger (S.30)
- Anstellungsbedingungen für den neuen Wasenmeister (S. 31)
- Ausspülungen an der Badbrücke (S.36)
- Viehauftrieb auf Gemeindewiesen durch gemeindliche und ungemeindliche Personen (1667;S.39) -Besteuerung des jüdischen Totengräbers (S.41)
- Armen- und Krankenpflege durch den Flurer und dessen unentgeltliche Unterbringung im Armenhaus (S.67)
- Reinigen der Schlote zum Brandschutz (1668 S. 49vf)
- Gewichtsbeschränkungen für das Befahren der Heubrücke (S.49vf)
- Gemeindeaufbau wieder fast vollständig abgeschlossen (S. 52vf)
- Planstelle für einen eigenen Schlotfeger
- Verfolgung des Diebstahls von Scheitholz aus dem gemeindlichen Schelnholz durch die Magd des Nürnberger Untertans Leonhard Dörr wird den drei Nürnberger Hauptleuten übertragen (1668; S. 52vf)
- Verhalten gegenüber den Baumaßnahmen des Hieronymus Devenne (1668; S. 58v)
- Ausbruch einer Viehseuche
- Anbau von Tabakpflanzen in einem gemein Gärtlein wird dem Zopfmacher Hanns Müller untersagt (1668; S. 58v)
- Oberamtmann von Cadolzburg beauftragt den Geleitsmann den Badbrückenweg reparieren zu lassen, um Zollausfälle zu vermeiden (1668; S.59)
- Pfarrer Carol Friedrich Lochner trägt das Gesuch des Wasenmeisters um Zulassung zum Abendmahl vor (1668; S.67v)
- Fürstlich brandenburgischer Geleitsmann Johann Gottfried Schwarz und Cadolzburger Oberamtmann Wolfgang von Creylsheimb erhalten für ihre Tätigkeiten eine Unterstützung aus der Gemeindekasse (1669; S. 67v)
- Beschwerde von Pfarrer Lochner über den durch die Schuljugend verunreinigten Weg am Kirchberg; Anweisung an Schulmeister für Abhilfe zu sorgen (1669; S.70v)
- Reparatur der durch schwere Fuhren schadhaften Neuen Brücke und Anbringung eines Schlagbaumes (1669; S74v)
- Kostenpflichtige Nutzung der gemeindlichen Weideflächen durch ungemeindliche Christen und Juden (1669; S. 75v)
- Berechtigung zur Schafhaltung (1672; S. 86vf)
- Zustimmung der Gemeinde zur Kommunion des Wasenmeisters und seiner Angehörigen (1672; S.87)
- Auflassung der Sandgruben im Hohlweg (1672; S.88)
- Befahren des Gänsanger einschließlich des Schaftriebes über die Neue Brücke ist untersagt (1672; S. 88)
- Finanzierung eines neuen Leichentuches durch den Verkauf von Scheitholz aus dem gemeindlichen Moß Erlach (1673; S. 90)
- Genehmigung eines neuen Gemeindebrunnens mit Kostenbeteilung der Bevölkerung (1673; S.92)
- Anmahnung des bewilligten Baukostenzuschusses für den neuen Gemeindebrunnen durch den Maurer Hanß Bergmann bleibt wegen Finanznot der Gemeinde vorerst ungehört (1674; S. 95)
- Gewährung eines Zuschusses an die Wirte Margaretha Schuh und Görg Stöll zur Begleichung der Auslagen, die durch Einquartierung der kaiserlichen Truppen im Goldenen Schwan und im Roten Rößlein entstehen. (1674; S.96)
- Entlohnung des Wasenmeisters für das Beseitigungen von Kleinkadavern (1674; S. 102v)
- Umfang der dringend erforderlichen Reparatur des Fuhrweges zwischen Schuh-Wirt und dem Bauernhof des Juden Löw ist von der angespannten Kassenlage der Gemeinde bestimmt. (1675 S. 107v)
- Verweigerung der Zustimmung zum Verkauf des Armenhauses (1678; S. 124)
- Verbot ungenehmigter Holzfuhren aus dem Fürberger Wald (1679; S. 132)
- Sperrung der maroden Heubrücke (1679; S 132)
- Steuerpflicht für die beiden ortsansässigen Hebammen (1679; S. 135v)
- Festlegung einer Preisobergrenze für die Maß Wein, nachdem die Einquartierung von Truppen zu Preissteigerungen führte. (1679; S. 136)
- Ergreifen von Seuchenschutzmaßnahmen auf Initiative Nürnbergs und des markgräflichen Geleitsmanns. (1679; S. 139v)
- Erhöhung des Anforderungsprofils für den Wachtdienst (1679; S. 141)
- Beteiligung des Geleitsmann Schwartz' Stadel an der Heufuhr (1679; S. 143v)
- Anordnung von Frohnfuhren zur Behebung von Wassereinbrüchen an der Unteren Brücke (1680; S. 146)
- Beratung über die Starfbarkeit unberechtigten Holzeinschlagens in der Fürberg durch Hans Rühl (1680; S 150v)
- Anhörung der Nachbarn zum Entstehen der großen Feuersbrunst (1680; S. 152v)
- Anordnung der monatlichen Besichtigung von Feuerstätten und Kaminen
- fahrlässiger Umgang mit Feuer steht unter Stafe (1681; S. 157v)
- Festlegung von Marktregeln: Marktbeginn, erstmaliges Ausrichten des Holzmarktes, Viehbeschau (1681; S. 160f)
- Ablehnung des Gesuchs von Pfarrer Karl Friedrich Lochner zur Einzäunung seines Bauernhofs
- Sperrung der Heubrücke (neue Brücke) für schwere Wagen und Weinfuhren (1681; S.162v)
- Streitigkeiten und Hütevergleich zwischen den Orten Fürth und Poppenreuth wegen der Nutzung einer Weidefläche (1681; S. 163f)
- Ablehnung des Gesuchs des Geleitsmanns um Befestigung des morastigen Wegs vor dem Geleitshaus. (1681; S. 164)
- Beratungen über Instandsetzung und Finanzbedarf der sanierungsbedürftigen Heubrücke (1682; S.170)
- Festlegung des Rinderaustriebs für Juden (1883; S. 177)
- Streitigkeiten um unbefugte Nutzung beim Dambacher Wehrlein (1683; S. 179v; S. 180vff)
- Einsatz des dompröpstlichen Schuldieners (1683; S. 179)
- Wegeunterhalt am Kirchberg beim Lochner`schen Stadel (1683; S. 180vff.)
- Begutachtung der Brandschäden in der Fürberg (1684; S. 187v)
- Verweigerung der temporären Errichtung eines Comödienhauses auf Gemeindegrund (1685; S. 196)
- Besteuerung des Steinehandels aus der Fürberg (1688; S.215v)
- Verweigerung des Verkaufs des Armenhauses an Geleitsmann Georg Benning Seyfried (1689; S. 226)
- Übermäßiger Schafaustrieb der Metzger (1690; S. 230)
- Verletzung der gemeindlichen Auflagen beim Steinbruch (1690; S. 234v)
- Öffentliche Kritik an der Amtsführung der vier Bürgermeister durch Pfarrer Carl Friedrich Lochner (1691; S. 241v)
- Entlastung von Pfarrer Carl Friedrich Lochner durch seinen Sohn Daniel (1691; S. 244vf)
- Intensivierung der Feuerschutzmaßnahmen (1693; S. 259vff)
- Erhebliche Schäden im Fürberger Wald durch intensiven Holzeinschlag (1693; S. 264v)
- Frondienst für den Wasserbau (1694; S. 268v)
- Grunderwerb von Barbier Hans Conrad Schwarz am Weickershofer Weg und Erwerb des Mühlberg durch Johann Christoph Römming (1695; S. 275)
- Verpachtung von Grund an Geleitsmann Seyfriedt zum Bau eines Waschhauses bei seinem Köblergut (1695; S. 278ff)
- Gemeindeversammlung am Totenbett von Amtmann Johann Heerdegen (1695; S. 280v)
- Umzugskostenzuschuss für den neuen dompröpstliche Amtmann Johann Heinrich Uzen (1695; S. 281)
- Verbot des Hilfeersuchens bei fremden Herrschaften (1695; S. 286)
- Klagen über Schafaustreibung und Verwüstung des Fürberger Waldes durch die Maurer (1696 S. 292)
- Austreiben von Vieh auf den gemeindlichen Anger ist den ungemeindlichen Juden verboten (1696; S. 294)
- Verweigerung der vorzeitigen Amtsniederlegung des Bürgermeisters DeVenne (1696; S. 296)
- Festlegung der Weideflächen für Juden (1696; S. 297v)
- Festschreibung der Fürther Privilegien (1696; S. 298vf)
- Spendenaufruf zur Anschaffung einer größeren Feuerkufe (1696; S. 299vf)
- Protest der Ungemeindlichen gegen Steuerauflagen und Reaktion der Gemeinde (1696; S. 304)
- Klage der Gemeinde gegen Heinrich Wagner (1697; S. 308)
- Widerrechtliche Grundaneignung durch den Kastner von Cadolzburg beim Wirtshaus "Drei König" (1697; S. 311v)
- Kaiserliches Mandat contra Ansbach wegen Leonhard Kerns Bau (1697; S. 316v; S.317)
- Sanktionen gegen Maurer Fincken und dagegen Protest des Geleitsmanns (1697; S.319ff)
- Versuchter Rückkauf des Badhauses (1697; S. 320f)
- Aufstellen durchgängiger Wachen gegen Brandstifter (1697; S. 321)
- Konflikt aufgrund der beabsichtigten Anerkennung der Ungemeindlichen als Viertler (1697; S. 322vff)
- Entschädigungsangebot an Thomas Seckendorff für die Abtretung des Badhauses (Mädlische Behausung) (1697; S. 323f)
- Erstmalige Wahl von sechs Bürgermeistern und erstmalige Erwähnung der Ungemeindlichen als Viertler (1697; S. 324v)
- Gestatten des Schuhflickens durch Altreißer (1698; S.329vf)
- Anspruch der Gemeinde Bonenbach (Bannenbach) auf einen Teil des Fürberger Waldes (1698; S. 330v)
- Banderbacher Holzeinschlag in der Fürberg und Reaktion der Gemeinde (1698; S. 334)
- Dekret Otto Philipp von Gutenberg zur Registrierung der neuen Beständner (1698; S. 337vff.)
- Aufteilung in acht Gemeindeviertel und Installation von jeweils zwei Gassenhauptleuten
- Hauszählung in den einzelnen Vierteln
- Aufstockung der Wasserkufen und Wassereimer (1698; S. 342)
- Oberamt Cadolzburg untersagt der Gemeinde Banderbach vorläufig das Holzeinschlagen in der Fürberg (1699; S. 346v)
- Beschluss der Vorsprache in Ansbach wegen der Forderung, den Bestandszins der "gemein Schmidten" an den Geleitsmann zu zahlen (1699; S. 348ff)
- Wiederholte Zitation der Bürgermeister zum Oberamt Cadolzburg in Sachen "gemein Schmidten" (1699; S. 349, S. 352v, S. 353vf.)
- Verkauf der "gemein Schmidten" an den Nürnberger Untertan Thomas Seckendörffer aufgrund einer Entscheidung Ansbachs (1699; S. 354vf)
- Weigerung des ehemaligen Bürgermeisters Daniel Bauer die Gemeindekasse an Georg Brenner zu übergeben (1699; S. 354vff.)
- Gewählter Ausschuss repräsentiert die Gemeinde bei ihren Zusammenkünften (1700; S. 360v)
- Erstmalige Teilnahme der Vorsteher an der Gemeindeversammlung (1700; S. 361v)
- Beschluss zur Bestätigung der alten Fürther Privilegien durch die kaiserliche Majestät in Wien (1700; S. 364vff)
Enthält: Protokolleinträge (Auszug):
- Abholzung von Büschen im hohlen Weg unweit des Siechhauses und deren Verkauf als Scheitholz zugunsten der Gemeindekasse (1666; S.15)
- Einschlag und Markung der Fürberger Gemeindeholzes (S.22)
- Auftrieb von Schafen auf die Gemeindeweiden durch ungemeindliche Metzger (S.30)
- Anstellungsbedingungen für den neuen Wasenmeister (S. 31)
- Ausspülungen an der Badbrücke (S.36)
- Viehauftrieb auf Gemeindewiesen durch gemeindliche und ungemeindliche Personen (1667;S.39) -Besteuerung des jüdischen Totengräbers (S.41)
- Armen- und Krankenpflege durch den Flurer und dessen unentgeltliche Unterbringung im Armenhaus (S.67)
- Reinigen der Schlote zum Brandschutz (1668 S. 49vf)
- Gewichtsbeschränkungen für das Befahren der Heubrücke (S.49vf)
- Gemeindeaufbau wieder fast vollständig abgeschlossen (S. 52vf)
- Planstelle für einen eigenen Schlotfeger
- Verfolgung des Diebstahls von Scheitholz aus dem gemeindlichen Schelnholz durch die Magd des Nürnberger Untertans Leonhard Dörr wird den drei Nürnberger Hauptleuten übertragen (1668; S. 52vf)
- Verhalten gegenüber den Baumaßnahmen des Hieronymus Devenne (1668; S. 58v)
- Ausbruch einer Viehseuche
- Anbau von Tabakpflanzen in einem gemein Gärtlein wird dem Zopfmacher Hanns Müller untersagt (1668; S. 58v)
- Oberamtmann von Cadolzburg beauftragt den Geleitsmann den Badbrückenweg reparieren zu lassen, um Zollausfälle zu vermeiden (1668; S.59)
- Pfarrer Carol Friedrich Lochner trägt das Gesuch des Wasenmeisters um Zulassung zum Abendmahl vor (1668; S.67v)
- Fürstlich brandenburgischer Geleitsmann Johann Gottfried Schwarz und Cadolzburger Oberamtmann Wolfgang von Creylsheimb erhalten für ihre Tätigkeiten eine Unterstützung aus der Gemeindekasse (1669; S. 67v)
- Beschwerde von Pfarrer Lochner über den durch die Schuljugend verunreinigten Weg am Kirchberg; Anweisung an Schulmeister für Abhilfe zu sorgen (1669; S.70v)
- Reparatur der durch schwere Fuhren schadhaften Neuen Brücke und Anbringung eines Schlagbaumes (1669; S74v)
- Kostenpflichtige Nutzung der gemeindlichen Weideflächen durch ungemeindliche Christen und Juden (1669; S. 75v)
- Berechtigung zur Schafhaltung (1672; S. 86vf)
- Zustimmung der Gemeinde zur Kommunion des Wasenmeisters und seiner Angehörigen (1672; S.87)
- Auflassung der Sandgruben im Hohlweg (1672; S.88)
- Befahren des Gänsanger einschließlich des Schaftriebes über die Neue Brücke ist untersagt (1672; S. 88)
- Finanzierung eines neuen Leichentuches durch den Verkauf von Scheitholz aus dem gemeindlichen Moß Erlach (1673; S. 90)
- Genehmigung eines neuen Gemeindebrunnens mit Kostenbeteilung der Bevölkerung (1673; S.92)
- Anmahnung des bewilligten Baukostenzuschusses für den neuen Gemeindebrunnen durch den Maurer Hanß Bergmann bleibt wegen Finanznot der Gemeinde vorerst ungehört (1674; S. 95)
- Gewährung eines Zuschusses an die Wirte Margaretha Schuh und Görg Stöll zur Begleichung der Auslagen, die durch Einquartierung der kaiserlichen Truppen im Goldenen Schwan und im Roten Rößlein entstehen. (1674; S.96)
- Entlohnung des Wasenmeisters für das Beseitigungen von Kleinkadavern (1674; S. 102v)
- Umfang der dringend erforderlichen Reparatur des Fuhrweges zwischen Schuh-Wirt und dem Bauernhof des Juden Löw ist von der angespannten Kassenlage der Gemeinde bestimmt. (1675 S. 107v)
- Verweigerung der Zustimmung zum Verkauf des Armenhauses (1678; S. 124)
- Verbot ungenehmigter Holzfuhren aus dem Fürberger Wald (1679; S. 132)
- Sperrung der maroden Heubrücke (1679; S 132)
- Steuerpflicht für die beiden ortsansässigen Hebammen (1679; S. 135v)
- Festlegung einer Preisobergrenze für die Maß Wein, nachdem die Einquartierung von Truppen zu Preissteigerungen führte. (1679; S. 136)
- Ergreifen von Seuchenschutzmaßnahmen auf Initiative Nürnbergs und des markgräflichen Geleitsmanns. (1679; S. 139v)
- Erhöhung des Anforderungsprofils für den Wachtdienst (1679; S. 141)
- Beteiligung des Geleitsmann Schwartz' Stadel an der Heufuhr (1679; S. 143v)
- Anordnung von Frohnfuhren zur Behebung von Wassereinbrüchen an der Unteren Brücke (1680; S. 146)
- Beratung über die Starfbarkeit unberechtigten Holzeinschlagens in der Fürberg durch Hans Rühl (1680; S 150v)
- Anhörung der Nachbarn zum Entstehen der großen Feuersbrunst (1680; S. 152v)
- Anordnung der monatlichen Besichtigung von Feuerstätten und Kaminen
- fahrlässiger Umgang mit Feuer steht unter Stafe (1681; S. 157v)
- Festlegung von Marktregeln: Marktbeginn, erstmaliges Ausrichten des Holzmarktes, Viehbeschau (1681; S. 160f)
- Ablehnung des Gesuchs von Pfarrer Karl Friedrich Lochner zur Einzäunung seines Bauernhofs
- Sperrung der Heubrücke (neue Brücke) für schwere Wagen und Weinfuhren (1681; S.162v)
- Streitigkeiten und Hütevergleich zwischen den Orten Fürth und Poppenreuth wegen der Nutzung einer Weidefläche (1681; S. 163f)
- Ablehnung des Gesuchs des Geleitsmanns um Befestigung des morastigen Wegs vor dem Geleitshaus. (1681; S. 164)
- Beratungen über Instandsetzung und Finanzbedarf der sanierungsbedürftigen Heubrücke (1682; S.170)
- Festlegung des Rinderaustriebs für Juden (1883; S. 177)
- Streitigkeiten um unbefugte Nutzung beim Dambacher Wehrlein (1683; S. 179v; S. 180vff)
- Einsatz des dompröpstlichen Schuldieners (1683; S. 179)
- Wegeunterhalt am Kirchberg beim Lochner`schen Stadel (1683; S. 180vff.)
- Begutachtung der Brandschäden in der Fürberg (1684; S. 187v)
- Verweigerung der temporären Errichtung eines Comödienhauses auf Gemeindegrund (1685; S. 196)
- Besteuerung des Steinehandels aus der Fürberg (1688; S.215v)
- Verweigerung des Verkaufs des Armenhauses an Geleitsmann Georg Benning Seyfried (1689; S. 226)
- Übermäßiger Schafaustrieb der Metzger (1690; S. 230)
- Verletzung der gemeindlichen Auflagen beim Steinbruch (1690; S. 234v)
- Öffentliche Kritik an der Amtsführung der vier Bürgermeister durch Pfarrer Carl Friedrich Lochner (1691; S. 241v)
- Entlastung von Pfarrer Carl Friedrich Lochner durch seinen Sohn Daniel (1691; S. 244vf)
- Intensivierung der Feuerschutzmaßnahmen (1693; S. 259vff)
- Erhebliche Schäden im Fürberger Wald durch intensiven Holzeinschlag (1693; S. 264v)
- Frondienst für den Wasserbau (1694; S. 268v)
- Grunderwerb von Barbier Hans Conrad Schwarz am Weickershofer Weg und Erwerb des Mühlberg durch Johann Christoph Römming (1695; S. 275)
- Verpachtung von Grund an Geleitsmann Seyfriedt zum Bau eines Waschhauses bei seinem Köblergut (1695; S. 278ff)
- Gemeindeversammlung am Totenbett von Amtmann Johann Heerdegen (1695; S. 280v)
- Umzugskostenzuschuss für den neuen dompröpstliche Amtmann Johann Heinrich Uzen (1695; S. 281)
- Verbot des Hilfeersuchens bei fremden Herrschaften (1695; S. 286)
- Klagen über Schafaustreibung und Verwüstung des Fürberger Waldes durch die Maurer (1696 S. 292)
- Austreiben von Vieh auf den gemeindlichen Anger ist den ungemeindlichen Juden verboten (1696; S. 294)
- Verweigerung der vorzeitigen Amtsniederlegung des Bürgermeisters DeVenne (1696; S. 296)
- Festlegung der Weideflächen für Juden (1696; S. 297v)
- Festschreibung der Fürther Privilegien (1696; S. 298vf)
- Spendenaufruf zur Anschaffung einer größeren Feuerkufe (1696; S. 299vf)
- Protest der Ungemeindlichen gegen Steuerauflagen und Reaktion der Gemeinde (1696; S. 304)
- Klage der Gemeinde gegen Heinrich Wagner (1697; S. 308)
- Widerrechtliche Grundaneignung durch den Kastner von Cadolzburg beim Wirtshaus "Drei König" (1697; S. 311v)
- Kaiserliches Mandat contra Ansbach wegen Leonhard Kerns Bau (1697; S. 316v; S.317)
- Sanktionen gegen Maurer Fincken und dagegen Protest des Geleitsmanns (1697; S.319ff)
- Versuchter Rückkauf des Badhauses (1697; S. 320f)
- Aufstellen durchgängiger Wachen gegen Brandstifter (1697; S. 321)
- Konflikt aufgrund der beabsichtigten Anerkennung der Ungemeindlichen als Viertler (1697; S. 322vff)
- Entschädigungsangebot an Thomas Seckendorff für die Abtretung des Badhauses (Mädlische Behausung) (1697; S. 323f)
- Erstmalige Wahl von sechs Bürgermeistern und erstmalige Erwähnung der Ungemeindlichen als Viertler (1697; S. 324v)
- Gestatten des Schuhflickens durch Altreißer (1698; S.329vf)
- Anspruch der Gemeinde Bonenbach (Bannenbach) auf einen Teil des Fürberger Waldes (1698; S. 330v)
- Banderbacher Holzeinschlag in der Fürberg und Reaktion der Gemeinde (1698; S. 334)
- Dekret Otto Philipp von Gutenberg zur Registrierung der neuen Beständner (1698; S. 337vff.)
- Aufteilung in acht Gemeindeviertel und Installation von jeweils zwei Gassenhauptleuten
- Hauszählung in den einzelnen Vierteln
- Aufstockung der Wasserkufen und Wassereimer (1698; S. 342)
- Oberamt Cadolzburg untersagt der Gemeinde Banderbach vorläufig das Holzeinschlagen in der Fürberg (1699; S. 346v)
- Beschluss der Vorsprache in Ansbach wegen der Forderung, den Bestandszins der "gemein Schmidten" an den Geleitsmann zu zahlen (1699; S. 348ff)
- Wiederholte Zitation der Bürgermeister zum Oberamt Cadolzburg in Sachen "gemein Schmidten" (1699; S. 349, S. 352v, S. 353vf.)
- Verkauf der "gemein Schmidten" an den Nürnberger Untertan Thomas Seckendörffer aufgrund einer Entscheidung Ansbachs (1699; S. 354vf)
- Weigerung des ehemaligen Bürgermeisters Daniel Bauer die Gemeindekasse an Georg Brenner zu übergeben (1699; S. 354vff.)
- Gewählter Ausschuss repräsentiert die Gemeinde bei ihren Zusammenkünften (1700; S. 360v)
- Erstmalige Teilnahme der Vorsteher an der Gemeindeversammlung (1700; S. 361v)
- Beschluss zur Bestätigung der alten Fürther Privilegien durch die kaiserliche Majestät in Wien (1700; S. 364vff)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 12:36 MESZ