Müllentsorgung im Nordschwarzwald
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D924024/115
C924024/115
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> September 1992
Freitag, 11. September 1992
Schon vor sechs Jahren haben die Landkreise Enzkreis, Calw und Freudenstadt sowie die Stadt Pforzheim ein regionales Müllentsorgungskonzept vorgestellt. Doch seither ist nichts passiert. KÖBLITZ: Seit sechs Jahren hat keine Zusammenarbeit bei der Müllentsorgung stattgefunden. Trotzdem ist jedem Landkreis bewußt, daß die Müllprobleme nur gemeinsam gelöst werden können. Es ist schwierig, in den vier Gremien gleichlautende Beschlüsse zu bekommen. FRANK: Die Stadt Pforzheim und der Enzkreis haben keine freien Mülldeponieflächen mehr. Dagegen haben die zwei Landkreise Calw und Freudenstadt freie Deponieflächen. Es muß schnell zu einer Einigung kommen. MAUER: Auch der Landkreis Freudenstadt ist bemüht, daß es zur einer gemeinsamen Lösung bei der Müllentsorgung im Nordschwarzwald kommt.
S 4
0:03:50; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Frank, Siegbert; Kommunalpolitiker (CDU), Erster Bürgermeister in Pforzheim, 1939-1998
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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