Wilhelm von Wolfstein, Landrichter zu Sulzbach, beurkundet, dass auf dem Landgericht zu Sulzbach in der Klage Friedrich Kemnater zu Rosenberg gegen Konrad Schwaiger zu Sulzbach, Erbrechtsbesitzer auf der Mühle zu Rosenberg, wegen dem Bau einer neuen Sägemühle zu Rosenberg, deren Wasser die Wiese des Klägers unterhalb der Sägemühle stark beschädigt hat, folgendes Urteil ergangen ist: Der Beklagte soll das Wasser von der Sägemühle bewachen, so dass dem Kläger und seiner Wiese daraus kein Schaden entsteht. S: Landgericht Sulzbach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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