Ehevertrag zwischen Johann Franz Gernand Ulner von Dieburg und Maria Dorothea von Bettendorf, älteste Tochter des Franz Reinhard von Bettendorf, kurmainzischer Rat und Oberamtmann zu Miltenberg und (Stadt) Prozelten und Anna Margaretha geb. von Sternenfels. Heiratsgut und Widerlage sollen in einem gesonderten Rezess behandelt werden, der jedoch das Heiratsgut betreffend unausgefertigt - da als unnötig erachtet - verblieb. Johann Franz Gernand soll sie mit 300 Gulden bemorgengaben, versichert auf dem ulnerischen Hofgut zu Groß-Zimmern. Für die versprochenen Ketten und Armbänder sollen 300 Gulden gezahlt werden, verschrieben auf dem ulnerischen Hof zu Langenfeld ("Langfeld") unter der Kurpfalz gelegen. Dem Ehemann soll es freistehen, diese Belastung auf dem Hof durch Ablösung zu beseitigen. Als Wittum sollen ihr die ulnerischen, kurmainzisch-lehnbaren Güter zu Dieburg, bestehend aus Haus, Hof und genanntem Zubehör gehören nach Ausweisung des kurfürstlichen Konsens. Wenn dieser nicht eingehalten werden sollte, soll die Ww. befugt sein, auf das Eigentum zu Weinheim zurückzugreifen. Ferner.soll der Ww. zur Unterhaltung ein Fuder Wein vom Gut zu Weinheim jährlich frei bis nach Dieburg geliefert werden. Im Todesfall eines Ehepartners sind für die genannten verschiedenen Fälle, z. B. dass Kinder bzw. keine Kinder aus der Ehe hervor gehen sollten, oder Kinder aus einer 2. Ehe hervorgehen sollten genannte Regelungen über die Aufteilung der fahrenden Habe, von Dritt-Teil und in der Ehe erworbenem Gut getroffen worden. Erbetene Beistände und Vormünder waren auf Seiten der Maria Dorothea Johann Daniel von Frankenstein, kurmainzischer Rat und Oberamtmann zu Amorbach, Buchen und Walldürn, auf Seiten des Johann Franz Gernand Johann Joachim Kamptz von Gudow ("Kamtze zu Godau"), Reichsbefreiter Ritterschaft in Franken Kanton Odenwald ("Orths Odenwalts") wohlerbetener Rat.

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