König Maximilian (I.), der seinem obersten Sekretär Niklas Ziegler, auf Lebenszeit die gewöhnliche Stadtsteuer von Heilbronn (Heylprunn) verschrieben hat, verfügt auf eine Beschwerde der genannten Stadt hin, dass Zieglers Quittungen dieselbe Kraft haben sollen, wie seine eigenen, und erteilt der Stadt Heilbronn das Privileg, dass nach Zieglers Tod ihre Stadtsteuer nur noch gegen von den Kaisern oder Königen und unter deren Siegeln ausgestellte Quittungen zu verabreichen seien.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...