Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, des Heiligen Römischen Reiches Erztruchsess und Kurfürst, bekundet, dass er Jakob Bargsteiner und seiner Ehefrau sowie ihren Erben für 100 Gulden, die Philipp dem Jakob seines Dienstes wegen schuldig gewesen ist, seinen Anteil an einem Flecken Garten, bei Kreuznach gelegen, der Baumgarten genannt, mit allem Zubehör und mitsamt dem Waschhäuschen und Weiher darin ewig zu Eigen gegeben hat. Jakob Bargsteiner und seine Ehefrau sowie ihre Erben können damit nach Gutdünken verfahren wie mit ihrem eigenen Erbe und Gut. Der Pfalzgraf versichert die Eigentümer seines Schutzes. Siegel der Aussteller. "Datum Heydelberg uff mitwoch nach Sant Jacobs tag apostoli anno Domini millesimo quadringentisimo septuagesimo septimo".