Kurfürst August bekennt, dass er Nicol von Heynitz und dessen rechtmäßige Nachkommen mit dem Vorwerk Wunschwitz und den dazu gehörigen Dörfern Wuhsen, Görna und Löbschütz einschließlich näher bestimmter Zubehörungen als Mannlehen belehnt, wie dieser sie von seinem Vater geerbt hat. Mitbelehnt werden seine Vettern Heinrich Nicol, Albrecht, Georg, Dietrich und Hans Heinrich von Heynitz und deren rechtmäßige Nachkommen. Dabei wird die Erbfolge nach der Sippzahl bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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