Steffan Zolp, Bürger zu Beilstein, das erste Mal gefangengesetzt wegen Ehebruchs mit Anna, Ehefrau des Bastlin Zimmermann ("Zimerman"), wieder freigelassen, nachdem er dem Junker Bernhart von Thalheim ("Tallen"), Obervogt, das Versprechen gegeben hatte, sie nicht mehr wiederzusehen, das zweite Mal gefangengesetzt, weil er sein Versprechen gebrochen hatte, wieder freigelassen, nachdem er ein Urfehde geschworen hatte (1535, August 7 - S. Afratag), die sich in der Hand des Valentin Maier, Schultheiß zu Beilstein, befindet; das letzte Mal gefangengesetzt, weil er seine Urfehde gebrochen hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde
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Steffan Zolp, Bürger zu Beilstein, das erste Mal gefangengesetzt wegen Ehebruchs mit Anna, Ehefrau des Bastlin Zimmermann ("Zimerman"), wieder freigelassen, nachdem er dem Junker Bernhart von Thalheim ("Tallen"), Obervogt, das Versprechen gegeben hatte, sie nicht mehr wiederzusehen, das zweite Mal gefangengesetzt, weil er sein Versprechen gebrochen hatte, wieder freigelassen, nachdem er ein Urfehde geschworen hatte (1535, August 7 - S. Afratag), die sich in der Hand des Valentin Maier, Schultheiß zu Beilstein, befindet; das letzte Mal gefangengesetzt, weil er seine Urfehde gebrochen hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 130
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.4 Beilstein, Amt
1536 Februar 7 (Montag nach Dorothea)
Ausfertigung, Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
Urkunden
Siegler: Philipp Binder, Schultheiß zu Beilstein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Maier, Valentin, Bürger, Schultheiß, Beilstein
Thalheim, Bernhard von; Obervogt zu Beilstein
Zimmermann, Anna
Zimmermann, Bastlin, Beilstein
Zolp, Stefan, Bürger, Beilstein
Beilstein HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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