Johann von Jülich-Kleve-Berg verschreibt dem Johann von der Leyen, Amtmann zu Bornefeld, 300 Gulden (1 Gulden = 24 Alb.), die er von seiner nächsten Rechenschaft abziehen soll. (betr. eine Schuld von 450 Gulden, die Herzog Wilhelm 1495 an den Verstorbenen Johann von Winkelhausen (Winckelhuysen) zu Hilgendonck bei der Einlöse der Lande Brüggen und Born von dem Grafen Wilhelm zu Wied und Moers (Mörs) übernommen hatte; die Forderung war durch Heirat Johanns von der Leyen mit Sibille, Tochter des Johann von Winkelhausen an diesen übergegangen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner