Caspar Genntner, sesshaft zu Reudern, zu Nürtingen gef., weil er bei seiner Fruchtablieferung auf dem herrschaftlichen Kasten zu Nürtingen zu der Summe, die ihm der geschworene Kornmesser für die von ihm gelieferte Frucht bezahlt hatte, hinter dessen Rücken weitere 22 Scheffel angeschrieben und seine Landesherrschaft auf diese Weise zu betrügen versucht hatte, wodurch der Vogt und der geschworene Kornmesser leicht in schweren Verdacht hätten geraten können, jedoch in Ansehung seiner ehrbaren Freundschaft und kleinen Kinder dazu begnadigt, eine Geldstrafe von 50 fl zu bezahlen und nach deren Zahlung freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig wohl zu verhalten und schwört U.