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König Sigmund verfügt, dass durch die Gerichtsprivilegien, die er der Stadt St. Gallen verliehen hat, die Rechte des Landgerichts in dem der Stadt Konstanz verpfändeten Thurgau nicht beeinträchtigt werden sollen
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König Sigmund verfügt, dass durch die Gerichtsprivilegien, die er der Stadt St. Gallen verliehen hat, die Rechte des Landgerichts in dem der Stadt Konstanz verpfändeten Thurgau nicht beeinträchtigt werden sollen