Christoph von Gemmingen zu Guttenberg bekundet, dass er seinem Bruder Eberhard von und zu Gemmingen eine Kapitalschuld in Höhe von 1000 Gulden jährlich zu Martini [= 11. November] mit 50 Gulden grober Reichswährung verzinsen wird, und setzt dafür seine Hälfte an den Einkünften im Dorf Ittlingen, die je zur Hälfte ihm und seinem Bruder Ludwig gehören, zu Unterpfand; die Ablösung der Schuld kann mit vierteljähriger Kündigung auf Martini erfolgen. Die 1000 Gulden sind Teil von 3000 Gulden Reichswährung [Einfügung vor dem Rand: den spanischen Taler zu 21 Batzen], die der Aussteller seinem Bruder Ludwig schuldig ist. Ludwig hat ihn mit dieser Schuld an Eberhard verwiesen, der gemeinsam mit Bernolph von Gemmingen zu Bürg, Johann Philipp und Wolf Konrad Greckhen von und zu Kochendorf reichskammergerichtlich bestellter Vormund für Philipp Otto und Wolf Andreas von und zu Gemmingen, Söhne des verstorbenen Johann von Gemmingen (Bruder des Ausstellers), und Dietrich, Hans Wolf und Wolf Dietrich von und zu Gemmingen, Söhne des verstorbenen Wolf Dietrich von Gemmingen (Bruder des Ausstellers), ist. Die Verweisung dient als Abschlag zur Bezahlung von drei Fünfteln an der Hälfte Guttenbergs und Ittlingens samt Zugehörungen, die Eberhard und die Vormundschaft von dem verstorbenen Philipp Ludwig von Gemmingen (Bruder des Ausstellers) zu ihren Anteilen hinzuererbt und an Ludwig verkauft haben.