Hermann, Otten Sohn von Nassau und Hille seine Hausfrau, bekennen von Abt Arnold zu Arnstein und dem Konvent daselbst für sich und ihre Erben einen Weingarten im Nassauer Gericht, der „Monig“ genannt, gegen eine jährliche Abgabe von einer Mark Pfennigen auf St. Martinstag zahlbar, verliehen erhalten zu haben.