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Testament der Eheleute Kornelius Lebbing u. Hendrika von Arnhem (Prinzipalmarkt), vom 12. Oktober 1678, verkündet am 14. August 1682 nach dem Tode des Mannes.
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Testament der Eheleute Kornelius Lebbing u. Hendrika von Arnhem (Prinzipalmarkt), vom 12. Oktober 1678, verkündet am 14. August 1682 nach dem Tode des Mannes.
Enthält: Sie sind gebürtig aus Zwolle. Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten ihre Geschwister Werner Lebbinck und Jakob von Arnhem. Zeugen: Peter Zurmöllen u. Dietrich Schmitz, beide Krameramtsverwandte. Von Rats wegen: Dr. Henrich Themming.