Hans der Müller, gesessen zu Ziegelbach, beurkundet, dass er Abt und Konvent des Klosters Weingarten feierlich gelobt und mit aufgereckten Fingern einen Eid geschworen hat, weder mit Leib noch mit Gut jemals flüchtig zu werden. Zur Sicherheit stellt Müller nachfolgende Bürgen, die im Fall seiner Eidbrüchigkeit gemeinsam insgesamt 300 lb h Schadenersatz leisten müssten: Cuntz den Engel, Bürger zu Wurzach (Wrtzn), Hans Straiff und Hans Stadelmann, beide gesessen zu Weiler (Wiler), Heinrich den Schieß, Hans den Kerlin, Cuntz Schnell, Hans den Lullisman und Cuntz Hessin, alle sesshaft zu Ziegelbach. Für den Bedarfsfall sichert der Aussteller dem Kloster unbeschränkten gerichtlichen oder außergerichtlichen Zugriff, insbesondere ein umfassendes Pfändungsrecht, gegen das liegende und fahrende Vermögen der Bürgen, darüber hinaus vollständigen Ersatz sämtlicher dabei anfallender Unkosten zu, schließlich verzichtet er auch namens der Bürgen, denen er im übrigen volle Schadloshaltung verspricht, von vorneherein auf die Inanspruchnahme des Rechtsweges oder wie immer gearteter politischer Unterstützung (genannt u.a. Landfriedens- und sonstige Bünde).
Vollständigen Titel anzeigen
Hans der Müller, gesessen zu Ziegelbach, beurkundet, dass er Abt und Konvent des Klosters Weingarten feierlich gelobt und mit aufgereckten Fingern einen Eid geschworen hat, weder mit Leib noch mit Gut jemals flüchtig zu werden. Zur Sicherheit stellt Müller nachfolgende Bürgen, die im Fall seiner Eidbrüchigkeit gemeinsam insgesamt 300 lb h Schadenersatz leisten müssten: Cuntz den Engel, Bürger zu Wurzach (Wrtzn), Hans Straiff und Hans Stadelmann, beide gesessen zu Weiler (Wiler), Heinrich den Schieß, Hans den Kerlin, Cuntz Schnell, Hans den Lullisman und Cuntz Hessin, alle sesshaft zu Ziegelbach. Für den Bedarfsfall sichert der Aussteller dem Kloster unbeschränkten gerichtlichen oder außergerichtlichen Zugriff, insbesondere ein umfassendes Pfändungsrecht, gegen das liegende und fahrende Vermögen der Bürgen, darüber hinaus vollständigen Ersatz sämtlicher dabei anfallender Unkosten zu, schließlich verzichtet er auch namens der Bürgen, denen er im übrigen volle Schadloshaltung verspricht, von vorneherein auf die Inanspruchnahme des Rechtsweges oder wie immer gearteter politischer Unterstützung (genannt u.a. Landfriedens- und sonstige Bünde).
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2417
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1300-1399
1383 November 2 (an aller selen tag)
20 x 31,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans der Müller
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Hans Truchsess von Waldburg; Hans von Druhburg (Lesung unsicher, Trauchburg?)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Hans Truchsess von Waldburg; Hans von Druhburg (Lesung unsicher, Trauchburg?)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Engel, Cuntz
Hessin, Cuntz
Kerlin, Hans
Lullisman, Hans
Müller, Hans
Schieß, Heinrich
Schnell, Cuntz
Stadelmann, Hans
Straiff, Hans
Trauchburg, Hans von
Waldburg, Hans von; Truchsess
Bad Wurzach RV (?)
Weiler : Leupolz, Wangen im Allgäu RV (?)
Wurzach s. Bad Wurzach
Ziegelbach : Bad Wurzach RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe (Bestand)
- Leibeigenschaftsbriefe (Gliederung)
- 1300-1399 (Gliederung)