Verordnung: Wie schon mehrmals verordnet, soll das herrenlose Raub- und Diebesvolk sowie von den Zigeunern die Männer auf die Galeeren gebracht werden. Die Frauen sind des Landes zu verweisen. Bei Rückkehr sind dieselben auszupeitschen, später zu brandmarken und gar zu enthaupten (Plakat zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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