Jung Hans Schweitzer von Gutenberg, wegen Misshandlung seiner Ehefrau und wegen verschwenderischer Haushaltung einen Monat lang strafweise zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er die Atzung bezahle, der Einsetzung eines Pflegers zustimme und auf die Verwaltung seines Vermögens verzichte, dass er ferner - bis auf Widerruf durch den Herzog - allen Gesellschaften und Zechen fern bleibe und keine Waffen trage, erklärt sich mit der Einsetzung eines Pflegers einverstanden, verspricht, auch die übrigen Punkte dieser Verschreibung zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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