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Bernhard von und zu Mentzingen der Jüngere bekundet für sich und als Bevollmächtigter seiner Base und Prinzipalin Anna Elisabeth von Zylnhardt, geb. von Neipperg, Witwe Ludwig von Zylnhardts und württembergische Frauenzimmerhofmeisterin zu Stuttgart, dass er in deren Namen die Mühle samt liegenden Gütern und Pertinenzen zu Widdern, Häusern, Scheunen, Hofreiten, Mühlen, Mühlstätten, Äckern, Wiesen, Gärten, Weingärten, Holz, Obrigkeit, Bedmäßigkeit, Jagd, leibeigenen Leuten, Heller- und Ölzinsen, Zehnten, Beden, Ungeld, Zoll, Weidegeld, Hahnen, Hühner, Gänse, Käse, Fisch etc. -, die Anna Elisabeth im Zuge der Erbauseinandersetzung mit den zylnhardtischen Sukzessoren in Abgeltung ihrer Ansprüche bezüglich Widerlegung etc. zugefallen sind und die sie seither innehatte, um 6750 Gulden Reichswährung an Johann Konrad von Gemmingen zu Bürg (zur Pürg) verkauft hat. Mit dem Kaufpreis werden 1590 Gulden verrechnet, die die Verkäuferin dem Käufer schuldet, außerdem 500 Gulden, die sie dem Kammergerichtsadvokaten Dr. Andreas Huber zu Speyer schuldet und die der Käufer zu begleichen sich verpflichtet hat. Die verbleibenden 4660 Gulden werden in Raten bezahlt, 260 Gulden an Martini [= 11. November] 1621, der Rest in Raten zu 1500 Gulden, jeweils nach vorheriger neunmonatiger Kündigung; dabei sind die noch ausstehenden Raten jährlich auf Martini mit 5 Prozent zu verzinsen. Die Verkäufer leisten Währschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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